Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2776
Grenzgängereigenschaft bei unterjähriger Aufnahme der Grenzgängertätigkeit
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0515-IV/4/2006vom 22.09.2006
Wortlaut laut Findok
Die Grenzgängereigenschaft ist im
Verhältnis zu Deutschland grundsätzlich kalenderjahresbezogen zu
beurteilen (EAS 1172); sie geht (ganzjährig) verloren, wenn der
Arbeitnehmer zwar ganzjährig in der Grenzzone beschäftigt ist (weil
sich dort sein üblicher Arbeitsplatz befindet), er aber im Kalenderjahr an
mehr als 45 Arbeitstagen nicht zum Wohnsitz zurückkehrt oder
außerhalb der Grenzzone für seinen Arbeitgeber tätig ist.
Entsendet daher ein in der deutschen Grenzzone angesiedelter deutscher
Arbeitgeber seinen österreichischen Arbeitnehmer für 2 Monate auf eine
Auslandsbaustelle, dann geht für das gesamte Jahr und nicht bloß
für die zwei Monate die Grenzgängereigenschaft verloren.
Wird allerdings unterjährig die Beschäftigung in
der deutschen Grenzzone aufgenommen, dann vermindert sich der ganzjährige
Beobachtungszeitraum auf den Zeitraum ab Arbeitsaufnahme. Wird daher die
Tätigkeit als Grenzgänger im Juli eines Jahres aufgenommen, dann
bleibt die Grenzgängereigenschaft bis Jahresende gewahrt, wenn die Tage der
Nichtrückkehr an den Wohnsitz in Verbindung mit Tagen einer Tätigkeit
außerhalb der Grenzzone 20% der Arbeitstage nicht überschreiten
(wobei Krankheits- und Urlaubstage nicht als Tage der Nichtrückkehr
gelten). Ist der betreffende Arbeitnehmer daher im Jahr der Arbeitsaufnahme 100
Arbeitstage bei dem deutschen Arbeitgeber beschäftigt, dann würde
für den Zeitraum Juli - Dezember dieses Jahres die
Grenzgängereigenschaft nur verloren gehen, wenn die maßgebenden Tage
der Nichtrückkehr bzw. der Tätigkeiten außerhalb der Grenzzone
die Zahl 20 übersteigen.
Bundesministerium für Finanzen, 22. September
2006
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0515-IV/4/2006
- Stammnummer
- 25253
- Gültig
- 22.09.2006 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF