Findok · EAS-Auskünfte
EAS 228
Grenzgängereigenschaft nach dem DBA-Schweiz
geltende FassungEAS-AuskunftS 1191/4/1-IV/4/93vom 29.01.1993
Wortlaut laut Findok
Das DBA-Schweiz enthält hinsichtlich der für die
Grenzgängereinstufung erforderlichen Merkmale eines grenznahen Wohnsitzes
und eines grenznahen Arbeitsortes keine näheren Präzisierungen.
Durchführungsregelungen, wie sie im Verhältnis zu Deutschland
vorgesehen sind (AÖFV. Nr. 283/1986), entfalten im Geltungsbereich des
DBA-Schweiz keine Wirkung. Nach Auffassung des Bundesministeriums für
Finanzen kann die Grenzgängereigenschaft im Sinn des DBA-Schweiz für
jene Zeiträume angenommen werden, für die eine von den schweizerischen
Behörden ausgestellte "Grenzgängerbescheinigung" gilt. Im Zweifelsfall
sollte vorsorglich das Einvernehmen mit dem jeweils zuständigen
österreichischen Wohnsitzfinanzamt hergestellt werden.
29.
Jänner 1993 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- S 1191/4/1-IV/4/93
- Stammnummer
- 18200
- Gültig
- 29.01.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF