RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 228

Grenzgängereigenschaft nach dem DBA-Schweiz

geltende FassungEAS-AuskunftS 1191/4/1-IV/4/93vom 29.01.1993

Wortlaut laut Findok

  Das DBA-Schweiz enthält hinsichtlich der für die Grenzgängereinstufung erforderlichen Merkmale eines grenznahen Wohnsitzes und eines grenznahen Arbeitsortes keine näheren Präzisierungen. Durchführungsregelungen, wie sie im Verhältnis zu Deutschland vorgesehen sind (AÖFV. Nr. 283/1986), entfalten im Geltungsbereich des DBA-Schweiz keine Wirkung. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen kann die Grenzgängereigenschaft im Sinn des DBA-Schweiz für jene Zeiträume angenommen werden, für die eine von den schweizerischen Behörden ausgestellte "Grenzgängerbescheinigung" gilt. Im Zweifelsfall sollte vorsorglich das Einvernehmen mit dem jeweils zuständigen österreichischen Wohnsitzfinanzamt hergestellt werden. 29. Jänner 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

ArbeitsortGrenzgängerWohnsitz

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
S 1191/4/1-IV/4/93
Stammnummer
18200
Gültig
29.01.1993 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF