Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2481
Grenzgängereigenschaft einer teilzeitbeschäftigten Gesellschaftergeschäftsführerin in Liechtenstein
geltende FassungEAS-AuskunftW 409/1-IV/4/04vom 05.07.2004
Wortlaut laut Findok
Erhält eine in Österreich
ansässige Pensionistin auf Grund ihrer langjährigen Berufserfahrung im
Speditionsgewerbe die Möglichkeit, für eine liechtensteinische
Speditions-GmbH geringfügig (jeden Montag 6 - 8 Stunden) in Liechtenstein
tätig zu werden, dann erscheint eine Einstufung als Grenzgängerin
nicht sachgerecht. Wohl ist in EAS 345 die Auffassung vertreten worden,
Grenzgänger sei jeder, der an jedem seiner Arbeitstage in den anderen Staat
einpendelt und dies könne auch in einem Fall zutreffen, in dem ein
Schweizer ein Arbeitsverhältnis in Österreich eingeht, das nur drei
Arbeitstage (3 x 8 Stunden) pro Woche vorsieht. Diese Sichtweise muss aber
bereits als Grenzwert für die Grenzgängereinstufung gesehen werden;
sie noch weiter zu dehnen und bereits bei einer bloß dreistündigen
Wochenarbeitszeit von einem "Grenzgänger" zu sprechen, erscheint zu
weitgehend (so EAS 2227 im Fall eines Musiklehrers, der in Liechtenstein
wöchentlich 3 Stunden unterrichtete). Auch in EAS 1570 wurde im Fall eines
österreichischen Musiklehrers, der nur Freitag nachmittags in der Schweiz
unterrichtete, eine Grenzgängereigenschaft nicht in Erwägung
gezogen.
Die Frage ist allerdings nur von untergeordneter Bedeutung,
da bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Verhältnis zu
Liechtenstein infolge des anzuwendenden Anrechnungsverfahrens (Artikel 23 Abs. 2
DBA-Liechtenstein) die Einbeziehung der liechtensteinischen Einkünfte in
die österreichische Besteuerungsgrundlage unabhängig davon erfolgt, ob
Grenzgängereigenschaft besteht oder nicht. Die Frage ist daher nur insoweit
von Bedeutung, als Liechtenstein im Fall der Grenzgängereigenschaft die in
Artikel 15 Abs. 4 des Abkommens vorgesehene Besteuerungsgrenze von 4% beachten
muss.
05. Juli
2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971
- Art. 15 Abs. 4 DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971
- Art. 23 Abs. 2 DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971
GrenzgängereinstufungTeilzeitbeschäftigunggeringfügige BeschäftigungEinkünfte aus nichtselbständiger ArbeitAnrechnungsmethodeAnrechnungsverfahrenBesteuerungsgrenze
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- W 409/1-IV/4/04
- Stammnummer
- 36402
- Gültig
- 05.07.2004 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF