Findok · EAS-Auskünfte
EAS 514
Schwedischer Mitarbeiter eines österreichischen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskunftT 1272/1/1-IV/4/94vom 27.10.1994
Wortlaut laut Findok
Wird ein in Schweden ansässiger
schwedischer Staatsbürger von einem österreichischen Unternehmen (ohne
schwedischer Betriebstätte) als Dienstnehmer angestellt und übt der
Schwede seine dienstliche Tätigkeit überwiegend auf schwedischem
Staatsgebiet aus, wobei auf österreichischem Staatsgebiet lediglich
Kurzaufenthalte für Firmenbesprechungen uä. stattfinden, so steht das
Besteuerungsrecht an den österreichischen Lohnbezügen gemäß
Artikel 2 Abs. 1 DBA-Schweden grundsätzlich Schweden zu. Zu beachten ist
allerdings, dass jene Bezugsteile (tageweise Aliquotierung ist erforderlich),
die auf dienstliche Aufenthalte auf österreichischem Staatsgebiet
entfallen, von Artikel 13 Abs. 1 des Abkommens erfasst werden und folglich in
Österreich dem Lohnsteuerabzug zu unterziehen sind. Es wird angeregt,
bezüglich der praktischen Durchführung des Aufteilungsverfahrens mit
dem zuständigen österreichischen Finanzamt das Einvernehmen
herzustellen.
27. Oktober
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 2 Abs. 1 DBA S (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweden (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 39/1960
- Art. 13 Abs. 1 DBA S (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweden (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 39/1960
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- T 1272/1/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 31590
- Gültig
- 27.10.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF