…Malversationen des Bf (als faktischem Machthaber) und dessen Bruders (als Alleingesellschafter) wusste, ist die von der AP vorgenommene Zuordnung der festgestellten Entnahmen des Bf zu Einkünften aus nsA ohne Lohnsteuerabzug rechtlich geboten. Gemäß § 184 BAO hat die Abgabenbehörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung zu schätzen…
…die Bw. nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Das Finanzamt erließ am 2. Juli 2003 den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2002 ohne von der Einkommensteuererklärung abzuweichen. In der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2002 vom 22. Juli 2003 beantragte die Bw. die Berücksichtigung…
…Rz 3110 EStR brachte die Bf. vor, dass in rechtskräftig veranlagten Jahren zwar der Bilanzansatz zu berichtigen sei, dies jedoch ohne steuerliche Auswirkungen bleibe, sofern eine Wiederaufnahme nicht möglich sei. Da eine Wiederaufnahme aufgrund der neu hervorgekommenen Pensionseinkünfte erfolgt sei, könnten gemäß Rz 3110 EStR…
…Zeitraum 1.1. - 31.5.2017) i.H.v. 14.329 € (KZ 245) und b) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug von der ***4*** in ***5*** (D) für seine Leistungen am Dienstort in Wien i.H.v. 37.576 € (Zeitraum 1.6. - 31…
…2008 wurde vom Berufungswerber (in Folge: Bw.) am 11. Juni 2010 beim Finanzamt eingereicht. Am Erklärungsformular wurde bei Kennzahl 359 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug) der Betrag von € 12.502,00 angegeben. Aus einem vom Finanzamt angeforderten Versicherungsdatenauszug für den Bw. geht hervor…
…Neben dem Gehalt habe die Bw. als Angestellte der Fa. S.S. auch andere nichtselbstständige Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug erzielt, und zwar aufgrund des Diebstahles von Geld und von Waren. Die Bw. sei im Zeitraum März 2000 bis Februar 2002 bei Frau S.S. angestellt gewesen…
…diese festgestellten Beträge im Schätzungswege im Ausmaß von 85 % als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug im Veranlagungsweg zugerechnet. Hierbei handelt es sich um folgende Beträge: | Zeitraum | 2003 | 2004 | 2005 | E | | 85.744,92 € | | X…
…sieht das Bundesfinanzgericht die schätzungsweise Zurechnung in Höhe von 50 % als durchaus angemessen und lebensnah an. Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug sind folgendermaßen anzusetzen: | | | 2003 | 2004 | 2005 | Tz 1 | E | | 0,00 € |…
…wie unten angeführt, der Besteuerung unterzogen. Steuerliche Auswirkungen | Zeitraum | 2006 | 2007 | Einkommensteuer: [359] Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug | 30.000,00 | 45.000,00“ In der mit ihm am 15.12.2011 aufgenommenen Niederschrift gab der Bf. - konfrontiert…
…2024, RV/6100067/2023). Beispiel 1: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit Lohnsteuerabzug 29.000 Euro, selbständige (= andere, nicht lohnsteuerpflichtige) Einkünfte 600 Euro: Der Freibetrag beträgt 600 Euro (steuerpflichtige andere Einkünfte daher Null). Beispiel 2: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug (Grenzgänger) 29.000 Euro…
…das ausschließliche Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland zu. Nimmt Deutschland das Besteuerungsrecht in Anspruch, dann kann der österreichische Arbeitgeber die Bezüge ohne Lohnsteuerabzug zur Auszahlung bringen. In diesem Fall ist weder ein "L16" an das österreichische Betriebstättenfinanzamt zu übermitteln, noch ist zur Zeit ein Datenaustausch mit…
…Da der Vorteil dem Arbeitnehmer mit der Einlösung der Bonusmeilen zugeflossen ist, hat der Arbeitnehmer den Vorteil im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung 2010 als nichtselbständige Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug zu erklären. Als Vorteil sind die ersparten Aufwendungen (zB Ticketkosten eines vergleichbaren Fluges) anzusetzen. 4.3.9 Unentgeltliche…
…für das Jahr 2022 (vom 27. Juni 2023) gab die Beschwerdeführerin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug mit einem Betrag von Betrag_1 € sowie die hierauf entfallende ausländische Steuer mit dem Betrag von Betrag_2 € bekannt. Das Finanzamt Österreich veranlagte die Beschwerdeführerin mit…
…FAÖ ein und erklärte dabei internationale Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit ohne Lohnsteuerabzug i.H.v. € 1.621,92. Mit Bescheid vom 21.05.2025 veranlagte das FAÖ die BF erklärungsgemäß und bezog die Einkünfte ohne inländischen Steuerabzug in die Bemessungsgrundlage für den Gesamtbetrag der…
…Verfahrensgang: In den am 18. Dezember 2019 für das Jahr 2018 sowie am 4. Mai 2021 für das Jahr 2019 elektronisch eingebrachten Einkommensteuererklärungen erklärte die Beschwerdeführerin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug, an welchen Österreich das Besteuerungsrecht zustehe, und gab diese in der Kennzahl 359…
…Euro, nichtselbständige Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug (KZ 359) iHv 6.037,25 Euro sowie ausländische Einkünfte mit Progressionsvorbehalt (KZ 453) iHv 13.773,85 Euro. Mit dem nunmehr angefochtenen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2022 setzte die belangte Behörde die Einkommensteuer 2022 iHv 2.126 Euro fest…
…Finanzamt ein und gab darin unter anderem an, dass er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug von EUR 23.574,19 bezogen hatte und dass auf diese eine anrechenbare ausländische Steuer von EUR 7.906,26 entfallen sei. Weiter habe er Dividenden und Zinsen aus…
…die Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung 2012 beim Finanzamt ein und gab darin an, ihm seien Kosten für doppelte Haushaltsführung von EUR 6.437,75 erwachsen. Weiter habe er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht, von EUR 45.165,51 erhalten…
…der Kennzahl 359 (zu besteuernde ausländische Einkünfte). Es erfolgte auch keine Eintragung einer anrechenbaren ausländischen Steuer unter Kennzahl 377 (Steuerbuch Hackl & Co: Es liegen nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor: L1 - andere Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht - Kennzahl…
…am 13. November 2017 einen Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2014, mit dem die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug (die Pensionsabfindung) im Gesamtausmaß von 138.070,00 € als laufender Bezug erfasst wurden; die beantragte Dreijahresverteilung hinsichtlich dieser Einkünfte wurde nicht anerkannt. Der…