Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1
Engagement französischer Solisten
geltende FassungEAS-Auskunft04 2022/7-IV/4/91vom 27.05.1991
Wortlaut laut Findok
Werden von einem österreichischen
Festspielveranstalter französische
Solisten als Dienstnehmer engagiert,
unterliegt der hiefür gezahlte Arbeitslohn dem österreichischen
Lohnsteuerabzug (Art. 10 DBA-Frankreich); der Umstand, dass im DBA-Frankreich
für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit keine (dem Artikel 17
des OECD-Musterabkommens nachgebildete) "Künstlerklausel" vorgesehen ist,
ist im gegebenen Zusammenhang ohne Bedeutung.
27. Mai
1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 10 DBA F (E, V, Erb), Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich (Einkommen-, Vermögens- u. Erbschaftssteuern), BGBl. Nr. 246/1961
FestivalveranstalterKünstlerbesteuerungkünstlerische TätigkeitMusikerLohnsteuerFestivalDienstvertragDienstverhältnis
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 2022/7-IV/4/91
- Stammnummer
- 18648
- Gültig
- 27.05.1991 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF