Findok · EAS-Auskünfte
EAS 849
Österreichischer Ost-Europa Sales Manager für ein schweizerisches Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskunftM 51/1-IV/4/96vom 28.03.1996
Wortlaut laut Findok
Wird ein in Österreich
ansässiger Dienstnehmer eines schweizerischen Unternehmens als Sales
Manager in den Ländern des ehemaligen Ostblocks tätig und nutzt er
seine österreichische Wohnung gegen Kostenersatz seitens des
schweizerischen Arbeitgebers auch für seine Dienstnehmertätigkeit,
dann wird hiedurch eine österreichische Betriebstätte für das
schweizerische Unternehmen begründet. Denn auch eine Wohnung kann eine
inländische Betriebstätte darstellen (siehe z.B. VwGH v. 25.2.87,
84/13/0053).
Ist allerdings das schweizerische Unternehmen berechtigt,
die Vorteile des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens
in Anspruch zu nehmen, weil es
im
Sinn des Art. 4 DBA-Schweiz in der Schweiz ansässig ist (nicht nur der
Sitz, sondern auch die Geschäftsleitung muss sich in der Schweiz befinden)
und weil es
nicht
nach Art. 28 Abs. 7 des Abkommens von den Abkommensvorteilen ausgeschlossen
ist,
dann würde die Wohnung nach
Maßgabe des Art. 5 Abs. 3 DBA-Schweiz für das schweizerische
Unternehmen keine inländische Betriebstätte begründen: es
dürfte diesfalls Art und Umfang der Tätigkeit des Sales Managers in
dieser Wohnung nicht über den Rahmen einer bloß unterstützenden
Hilfstätigkeit hinausgehen. (Art. 5 Abs. 4 DBA-Schweiz).
Kommt der Wohnung auf Grund des DBA-Schweiz keine
Betriebstätteneigenschaft zu, so ist dies allerdings nur für Belange
des Abkommens von Bedeutung; es tritt daher z.B. gemäß Artikel 7
DBA-Schweiz keine beschränkte Steuerpflicht hinsichtlich der der
inländischen Betriebstätten zurechenbaren Gewinne ein. Dieser Umstand
bleibt aber hinsichtlich der vom DBA nicht berührten Steuerangelegenheiten
ohne Auswirkung; daher wäre z.B. die schweizerische Gesellschaft zum
Lohnsteuerabzug für ihren österreichischen Dienstnehmer
verpflichtet.
28.
März 1996 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- M 51/1-IV/4/96
- Stammnummer
- 15729
- Gültig
- 28.03.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF