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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 849

Österreichischer Ost-Europa Sales Manager für ein schweizerisches Unternehmen

geltende FassungEAS-AuskunftM 51/1-IV/4/96vom 28.03.1996

Wortlaut laut Findok

Wird ein in Österreich ansässiger Dienstnehmer eines schweizerischen Unternehmens als Sales Manager in den Ländern des ehemaligen Ostblocks tätig und nutzt er seine österreichische Wohnung gegen Kostenersatz seitens des schweizerischen Arbeitgebers auch für seine Dienstnehmertätigkeit, dann wird hiedurch eine österreichische Betriebstätte für das schweizerische Unternehmen begründet. Denn auch eine Wohnung kann eine inländische Betriebstätte darstellen (siehe z.B. VwGH v. 25.2.87, 84/13/0053). Ist allerdings das schweizerische Unternehmen berechtigt, die Vorteile des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens in Anspruch zu nehmen, weil es im Sinn des Art. 4 DBA-Schweiz in der Schweiz ansässig ist (nicht nur der Sitz, sondern auch die Geschäftsleitung muss sich in der Schweiz befinden) und weil es nicht nach Art. 28 Abs. 7 des Abkommens von den Abkommensvorteilen ausgeschlossen ist, dann würde die Wohnung nach Maßgabe des Art. 5 Abs. 3 DBA-Schweiz für das schweizerische Unternehmen keine inländische Betriebstätte begründen: es dürfte diesfalls Art und Umfang der Tätigkeit des Sales Managers in dieser Wohnung nicht über den Rahmen einer bloß unterstützenden Hilfstätigkeit hinausgehen. (Art. 5 Abs. 4 DBA-Schweiz). Kommt der Wohnung auf Grund des DBA-Schweiz keine Betriebstätteneigenschaft zu, so ist dies allerdings nur für Belange des Abkommens von Bedeutung; es tritt daher z.B. gemäß Artikel 7 DBA-Schweiz keine beschränkte Steuerpflicht hinsichtlich der der inländischen Betriebstätten zurechenbaren Gewinne ein. Dieser Umstand bleibt aber hinsichtlich der vom DBA nicht berührten Steuerangelegenheiten ohne Auswirkung; daher wäre z.B. die schweizerische Gesellschaft zum Lohnsteuerabzug für ihren österreichischen Dienstnehmer verpflichtet. 28. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

InlandsbetriebstätteZurechnungLohnsteuerSteuerabzug

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
M 51/1-IV/4/96
Stammnummer
15729
Gültig
28.03.1996 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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