…ordinarily resident" oder "resident but not ordinarily resident" nicht richtig interpretiert wurden oder weil schlicht nach dem Recht des anderen Staates eine andere internationale Einkünfteaufteilung vorgenommen wurde, die sich gegenüber der österreichischen Aufteilung im Nachhinein als richtig erweisen könnte). Werden daher nach den Berechnungen des…
…Personensteuern - so wie die inländischen Personensteuern - gemäß § 12 Abs. 1 Z 6 KStG außer Ansatz). Es wäre jedenfalls nicht richtig, aus der inländischen, nach den Regeln der unbeschränkten Steuerpflicht ermittelten Besteuerungsgrundlage jenen Betrag auszuscheiden, der die Bemessungsgrundlage für die 40%ige ungarische Körperschaftsteuer gebildet hat…
…die US-Steuer insoweit auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen, als sie auf Einkünfte aus US-Quellen entfällt. Im Rahmen dieses Anrechnungsverfahrens wäre es nicht richtig, die US-Steuer nur bis zur Höhe jener österreichischen Steuer anzurechnen, die auf den von der US-Gesellschaft ausgezahlten Einkünfteteil…
…nicht aber die Herbeiführung von Doppelnichtbesteuerungen und ähnlichen Effekten, die zum Nachteil eines oder beider Vertragstaaten für Steuerumgehungszwecke genutzt werden können. Daher wird auch die Wirksamkeit einer innerstaatlichen Missbrauchsabwehrgesetzgebung durch Doppelbesteuerungsabkommen nicht unterbunden. Die Richtigkeit dieses DBA-Auslegungsgrundsatzes wird in Z 22 und 23 des…
…nicht aber die Herbeiführung von Doppelnichtbesteuerungen und ähnlichen Effekten, die zum Nachteil eines oder beider Vertragstaaten für Steuerumgehungszwecke genutzt werden können. Daher wird auch die Wirksamkeit einer innerstaatlichen Missbrauchsabwehrgesetzgebung durch Doppelbesteuerungsabkommen nicht unterbunden. Die Richtigkeit dieses DBA-Auslegungsgrundsatzes wird in Z 22 und 23 des…
Der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen fällt nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-Liechtenstein. Der in Artikel 2 Abs.3 lit. a (iv) des Abkommens genannte "Beitrag vom Einkommen zur Förderung des Wohnbaues und für Zwecke des Familienlastenausgleiches" betrifft die diesbezüglichen Zuschläge zur Einkommensteuer…
…dass das Recht des Quellenstaates einer Zahlung darüber entscheidet, ob es sich hierbei um eine - im Empfängerstaat steuerfrei zu stellende - Dividende handelt. Dieses Auslegungsergebnis wird aber vom DBA-Deutschland-2000 nicht mehr getragen, da die Steuerfreistellungsverpflichtung nach neuem Recht unter den Vorbehalt der primären Steuerfreistellung…
…kann daher die Abgabe einer ordnungsgemäßen Steuererklärung (bzw. eine nachträgliche Richtigstellung einer unvollständigen Steuererklärung) durch den Steuerpflichtigen selbst nicht ersetzen. Ob nach Abgabe der vollständigen Steuererklärung eine Überprüfung aller oder einzelner Angaben im Amtshilfeweg erfolgen soll, ist seitens der zuständigen Abgabenbehörde auf der Grundlage der…
…dass das Recht des Quellenstaates einer Zahlung darüber entscheidet, ob es sich hierbei um eine - im Empfängerstaat steuerfrei zu stellende - Dividende handelt. Dieses Auslegungsergebnis wird aber vom DBA-Deutschland-2000 nicht mehr getragen, da die Steuerfreistellungsverpflichtung nach neuem Recht unter den Vorbehalt der primären Steuerfreistellung…
…II Nr. 97/2001, mittels der die Regelung des derzeit noch nicht ratifizierten DBA-Deutschland vom 24.8.2000 über die grenzüberschreitende Verlustverwertung in Wirksamkeit gesetzt worden ist, wurde keine Einschränkung der nach § 102 EStG bestehenden Verlustvortragsmöglichkeiten herbeigeführt. Hat daher eine deutsche Gesellschaft im Jahr…
…wirtschaftliche Doppelbesteuerung ausgelöst. Ob ein solcher Fall (dh. in Österreich steuerpflichtige Zinsen und keine steuerfreie verdeckte Gewinnausschüttung) gegeben ist, kann aber nicht im EAS-Verfahren beurteilt werden, sondern bedürfte finanzamtlicher Ermittlungen. 31. Jänner 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…In dem Maße, in dem Deutschland Zinsenzahlungen ohne Abkommensverstoß (ein solcher Abkommensverstoß liegt bei den derzeitigen Unterkapitalisierungsvorschriften in Deutschland nicht vor) steuerlich als Dividenden behandelt, trifft Österreich gemäß Artikel 15 die Steuerfreistellungsverpflichtung. 03. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…und daß hiebei Gewinnverlagerungen in die Schweiz angestrebt werden. In Fällen dieser Art werden daher die wirtschaftlich relevanten Umstände genauer zu analysieren sein; dies kann allerdings nicht auf ministerieller Ebene geschehen. 20. Juli 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Abzugssteuern bei der Erfassung der Fondserträge wieder hinzuzurechnen sein. Pkt. 5.2.2.3 des zitierten BMF-Erlasses ist jedenfalls nicht so zu verstehen, dass er die Inanspruchnahme der Doppelbesteuerungsabkommen ausschließt. 12. Oktober 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…auf Freistellung von dieser österreichischen Besteuerung; es besteht keine Verpflichtung zur Einbehaltung einer inländischen Kapitalertragsteuer; auch dann nicht, wenn der Liquidationserlös überwiegend aus den in der Vergangenheit nicht ausgeschütteten Gesellschaftsgewinnen herrührt. 29. September 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Verhältnis anzuwenden. In dem beschriebenen Fall kann daher keine Vollentlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer auf der Grundlage des rückwirkend ab 1.1.2000 revidierten österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens in Anspruch genommen werden. 28. November 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Es ist richtig, dass die in der "Mutter-Tochter-Richtlinie" vorgesehene vollständige Steuerentlastung konzerninterner Gewinnausschüttungen nicht nur für offene, sondern auch für verdeckte Gewinnausschüttungen gilt. Demzufolge sieht auch § 94a EStG eine derartige Entlastung von der Kapitalertragsteuer auch für den Fall verdeckter Gewinnausschüttungen vor; in diesem…
…in das Nicht-DBA-Ausland entsandt und dort einer Besteuerung unterworfen, die die in der Verordnung genannte 15%-Grenze übersteigt, dann kann nach der Verordnung in Österreich Steuerfreistellung in Anspruch genommen werden. 4. August 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
Es ist wohl richtig, dass im deutsch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommen die kanarischen Inseln ausdrücklich in der Definition des territorialen Anwendungsbereiches des Abkommens genannt sind, während dies im österreichisch-spanischen Abkommen nicht der Fall ist, weil dort lediglich auf das "Gebiet des Staates Spanien" Bezug genommen wird…
Es ist wohl richtig, dass Österreich nach ständiger Verwaltungspraxis abkommensrechtlich steuerfrei zu stellende Auslandseinkünfte bei inländischen Zweitwohnsitzern nicht für Zwecke des Progressionsvorbehaltes heranzieht. Wandelt sich hingegen ein inländischer Hauptwohnsitz ab April 2002 wegen einer langjährigen Arbeitnehmerentsendung nach Kroatien zu einem inländischen Zweitwohnsitz, dann sind im…