…die automationsunterstützt lesbare, vollständige und richtige Identifikationsnummer enthalte und der Strafbetrag dem Konto des Überweisungsempfängers fristgerecht gutgeschrieben werde. Der Unrechtsgehalt der gegenständlichen Verwaltungsübertretung sei im Hinblick auf den Sachverhalt, auch bei Fehlen sonstiger nachteiliger Folgen, nicht gerade gering. Zur Strafbemessung wurde ausgeführt, dass der Milderungsgrund…
…gewesen seien, vermag nicht die Existenz der Firmen an den behauptenten Adressen nachzuweisen. Unter Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmners im Sinn des § 11 UStG 1994 ist nach herrschender Lehre und Rechtsprechung der richtige Name und die richtige Anschrift zu versehen. Laut Judikatur…
…der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Mit dem Zurückweisungsbescheid vom 14. April 2008 wurde die Berufung gegen den Haftungsbescheid gemäß § 13 Abs. 2 ErbStG vom 18. Dezember 2007 gemäß § 273 Abs. 1 BAO zurückgewiesen, weil die Berufung nicht rechtzeitig eingebracht worden wäre…
…Amts wegen aufzuheben, da sich der Spruch des Bescheides aus den dargestellten Gründen als nicht richtig erweise und insbesondere die Vermietungseinkünfte 2011 aufgrund der Schätzungsberechnung der steuerlichen Vertretung mit -12.744,18 € festzusetzen wären. Das Finanzamt wies mit Bescheid vom 19. Februar 2014 den…
…Gelegenheit geboten wurde, zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie zu allfälligen Sorgepflichten keine Angaben gemacht hat, ging die belangte Behörde zu Recht von durchschnittlichen Verhältnissen aus. Werden die hiefür vorgesehenen Kontrolleinrichtungen nicht richtig entwertet, entgehen der Gemeinde Wien unter Umständen die entsprechenden Abgaben. Angesichts der…
…obwohl er dazu verpflichtet ist, keinen selbst berechneten Betrag der Abgabenbehörde bekannt gibt oder wenn sich die bekanntgegebene Selbstberechnung als nicht richtig erweist. Abs. (2) Die Festsetzung kann erfolgen, Z 1 von Amts wegen … Z 2 wenn der Antrag auf Festsetzung spätestens ein Jahr…
…Oktober 2023 gegen den Bescheid vom 6. September 2023 ein Vorlageantrag nicht eingebracht wurde. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. Begründung Der Beschwerdeführer ***Bf1*** (in der Folge als Bf bezeichnet) reichte seine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2021 am 9. Jänner 2022 ein. Er beantragte Alleinerzieherabsetzbetrag…
…der Abgabepflichtige, obwohl er dazu verpflichtet ist, keinen selbst berechneten Betrag der Abgabenbehörde bekannt gibt oder wenn sich die bekanntgegebene Selbstberechnung als nicht richtig erweist. (2) Die Festsetzung kann erfolgen, 1. von Amts wegen innerhalb eines Jahres ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages, 2. wenn der…
…und richtig anzubringen. Im vorliegenden Fall hat der Bf das Fahrzeug abgestellt, ohne einen Parkschein der Anlage I auszufüllen, in welchem die Stunde und Minute des Abstellens sichtbar eingetragen hätte sein müssen. Dies ist ihm als Fahrlässigkeit anzulasten. Ob das Fahrzeug vom Bf tatsächlich nicht…
…war gemäß § 19 VStG 1991 zu berücksichtigen, dass ein öffentliches Interesse an der ordnungsgemäßen und fristgerechten Abgabenentrichtung besteht. Werden die hiefür vorgesehenen Kontrolleinrichtungen nicht richtig entwertet, entgehen der Gemeinde Wien unter Umständen die entsprechenden Abgaben. Der Bf. hat das öffentliche Interesse dadurch geschädigt, dass er…
…erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. (2) Mit dem aufhebenden Bescheid ist der den aufgehobenen Bescheid ersetzenden Bescheid zu verbinden. (3) Durch die Aufhebung des aufhebenden Bescheides (Abs.1) tritt das Verfahren in die Lage zurück, in der…
… 299 Abs. 1 BAO könne die Abgabenbehörde erster Instanz von Amts wegen einen Bescheid bis zum Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe des Bescheides aufheben, wenn sich der Spruch des Bescheides als nicht richtig erweise. Die Aufhebung liege im Ermessen der Abgabenbehörde. Die Ermessensübung habe den…
…I Nr. 97/2002 auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Mit dem aufhebenden Bescheid ist der den aufgehobenen Bescheid ersetzende Bescheid zu verbinden (§ 299 Abs. 2…
…299 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist". Gleichzeitig erließ es den neuen Einkommensteuerbescheid 2005 vom 14. Dezember 2006…
…Selbstberechnung als nicht richtig erweist oder dass der Abgabepflichtige, obwohl er hiezu verpflichtet ist, keinen selbst berechneten Betrag der Abgabenbehörde bekannt gibt (vgl. Ritz, BAO3, § 201 Tz7). Keine der beiden Voraussetzungen liegt gegenständlich vor. Deshalb hätte das Finanzamt den angefochtenen Festsetzungsbescheid gar nicht erlassen dürfen…
…der Abgabepflichtige, obwohl er dazu verpflichtet ist, keinen selbst berechneten Betrag der Abgabenbehörde bekannt gibt oder wenn sich die bekanntgegebene Selbstberechnung als nicht richtig erweist. (2) Die Festsetzung kann erfolgen, 1. von Amts wegen innerhalb eines Jahres ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages, 2. wenn der…
…konkret indiziert ist, darf auf die Sorgfaltsmäßigkeit nicht mehr vertraut werden. Auf einen einfachen Nenner gebracht bedeutet dies, dass der Abnehmer auf die Richtigkeit der von seinem Lieferanten ausgestellten Rechnung vertrauen darf, sofern diese Rechnung aus der Sicht des Abnehmers richtig sein könnte. Dies ist…
…€ | 3-12/2014 | 4.178 | 1-12/2015 | 50.017 | 1-12/2016 | 173.372 | 1-12/2017 | 232.924 | 1-8/2018 | 284.550 | Summe | 745.041 Dies sei nicht richtig…
…gestatten sie dies, so kann …. auf Antrag des Abgabepflichtigen oder von Amts wegen eine erstmalige Festsetzung der Abgabe mit Abgabenbescheid erfolgen, …. wenn sich die bekanntgegebene Selbstberechnung als nicht richtig erweist. § 201 Abs. 2 Z 3 BAO lautet: Die Festsetzung kann erfolgen, wenn bei…
Der Richter hielt den Parteien vor, bei der Kapitalertragsteuer scheine die Berücksichtigung von Lohnabgaben für die Höhe der verdeckten Ausschüttung nicht richtig zu sein, diese seien vielmehr nur bei der Körperschaftsteuer zu berücksichtigen. Für die Kapitalertragsteuer wären die Beträge von € 12.315,00, €…