Findok · EAS-Auskünfte
EAS 3166
Gran Canaria
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/1601-IV/4/2010vom 21.06.2010
Wortlaut laut Findok
Es ist wohl richtig, dass im deutsch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommen die kanarischen Inseln ausdrücklich in der Definition des territorialen Anwendungsbereiches des Abkommens genannt sind, während dies im österreichisch-spanischen Abkommen nicht der Fall ist, weil dort lediglich auf das "Gebiet des Staates Spanien" Bezug genommen wird. Da aber nach den hier vorliegenden Informationen auch die kanarischen Inseln zum Staatsgebiet Spaniens gehören, ist insoweit kein Unterschied im territorialen Anwendungsbereich des österreichischen zum deutschen Abkommen gegeben.
Bundesministerium für Finanzen, 21. Juni 2010
Normen und Schlagworte
- Art. 3 Abs. 1 lit. a DBA E (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Spanien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 395/1967
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/1601-IV/4/2010
- Stammnummer
- 48154
- Gültig
- 21.06.2010 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF