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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1131

Liquidation der österreichischen Tochtergesellschaft einer britischen Holdinggesellschaft

geltende FassungEAS-AuskunftE 14/11-IV/4/97vom 29.09.1997

Wortlaut laut Findok

Wird die inländische Tochtergesellschaft einer britischen Holdinggesellschaft liquidiert, wobei sich vor allem aus den in der Vergangenheit nicht ausgeschütteten, sondern jeweils auf neue Rechnung vorgetragenen Gesellschaftsgewinnen für die britische Gesellschafterin ein Liquidationsgewinn ergeben wird (Unterschiedsbetrag zwischen dem Abwicklungsguthaben und den Beteiligungsanschaffungskosten), dann unterliegt dieser Liquidationsgewinn gemäß § 98 Z. 8 EStG. iVm § 21 Abs. 1 KStG der inländischen beschränkten Steuerpflicht. Wird jedoch durch eine britische Ansässigkeitsbescheinigung nachgewiesen, dass die britische Holdinggesellschaft als in Großbritannien ansässig zu werten ist, und liegt kein Fall von "treaty-shopping" vor, dann besteht gemäß Art. 13 Abs. 4 DBA-Großbritannien Anspruch auf Freistellung von dieser österreichischen Besteuerung; es besteht keine Verpflichtung zur Einbehaltung einer inländischen Kapitalertragsteuer; auch dann nicht, wenn der Liquidationserlös überwiegend aus den in der Vergangenheit nicht ausgeschütteten Gesellschaftsgewinnen herrührt. 29. September 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

ausländische HoldinggesellschaftLiquidationsgewinnLiquidationsbesteuerunginländische beschränkte Steuerpflichtnicht ausgeschüttete GewinneAnsässigkeitsbescheinigungSteuerfreistellungKapitalertragsteuerabzugTreaty-Shopping

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
E 14/11-IV/4/97
Stammnummer
14110
Gültig
29.09.1997 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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