Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1131
Liquidation der österreichischen Tochtergesellschaft einer britischen Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftE 14/11-IV/4/97vom 29.09.1997
Wortlaut laut Findok
Wird die inländische
Tochtergesellschaft einer britischen Holdinggesellschaft liquidiert, wobei sich
vor allem aus den in der Vergangenheit nicht ausgeschütteten, sondern
jeweils auf neue Rechnung vorgetragenen Gesellschaftsgewinnen für die
britische Gesellschafterin ein Liquidationsgewinn ergeben wird
(Unterschiedsbetrag zwischen dem Abwicklungsguthaben und den
Beteiligungsanschaffungskosten), dann unterliegt dieser Liquidationsgewinn
gemäß
§ 98 Z. 8 EStG. iVm § 21 Abs. 1 KStG der
inländischen beschränkten Steuerpflicht.
Wird jedoch durch eine britische
Ansässigkeitsbescheinigung nachgewiesen, dass die britische
Holdinggesellschaft als in Großbritannien ansässig zu werten ist, und
liegt kein Fall von "treaty-shopping" vor, dann besteht gemäß Art. 13
Abs. 4 DBA-Großbritannien Anspruch auf Freistellung von dieser
österreichischen Besteuerung; es besteht keine Verpflichtung zur
Einbehaltung einer inländischen Kapitalertragsteuer; auch dann nicht, wenn
der Liquidationserlös überwiegend aus den in der Vergangenheit nicht
ausgeschütteten Gesellschaftsgewinnen herrührt.
29.
September 1997 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 13 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
ausländische HoldinggesellschaftLiquidationsgewinnLiquidationsbesteuerunginländische beschränkte Steuerpflichtnicht ausgeschüttete GewinneAnsässigkeitsbescheinigungSteuerfreistellungKapitalertragsteuerabzugTreaty-Shopping
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 14/11-IV/4/97
- Stammnummer
- 14110
- Gültig
- 29.09.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF