Findok · EAS-Auskünfte
EAS 962
Versetzung zur US-Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftN 36/2-IV/4/96vom 11.11.1996
Wortlaut laut Findok
Wurde ein Dienstnehmer einer österreichischen
Gesellschaft in die Forschungsabteilung einer US-Konzerngesellschaft versetzt,
wobei ein Zweitwohnsitz im österreichischen Eigenheim aufrechterhalten wird
und wobei Bezüge sowohl von der US-Gesellschaft als auch - unter
Weiterbelastung an die US-Gesellschaft - von der österreichischen
Gesellschaft gezahlt werden, dann steht gemäß Artikel XV DBA-USA das
Besteuerungsrecht an beiden Bezugsteilen sowohl den USA (Abs. 1) als auch
Österreich (Abs. 2) zu. Österreich ist aber verpflichtet, die
US-Steuer insoweit auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen, als
sie auf Einkünfte aus US-Quellen entfällt. Im Rahmen dieses
Anrechnungsverfahrens wäre es nicht richtig, die US-Steuer nur bis zur
Höhe jener österreichischen Steuer anzurechnen, die auf den von der
US-Gesellschaft ausgezahlten Einkünfteteil entfällt; dies deshalb,
weil hinsichtlich beider Bezugsteile die zugrundeliegende Arbeitsleistung in den
USA erbracht wurde und folglich gem. Art. II Abs. 2 lit. d DBA-USA die von
beiden Gesellschaften gezahlten Bezüge aus US-Quellen stammen.
Die Beantwortung der Frage, ob die österreichische
Gesellschaft hinsichtlich des von ihr ausgezahlten Bezugsteiles
lohnsteuerabzugspflichtig ist, hängt davon ab, ob ihr auch nach der
Versetzung des Dienstnehmers in die USA noch die Rolle eines Arbeitgebers
zukommt. Besteht weiterhin ein zivilrechtlich gültiges
Arbeitsverhältnis zu dieser österreichischen Gesellschaft, dann ist
dies jedenfalls ein gewichtiges Indiz dafür, dass auch steuerlich die
Arbeitgeberrolle weiterhin anzunehmen und sonach Lohnsteuerabzugspflicht gegeben
ist.
11. November
1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957
inländischer ZweitwohnsitzAnrechnungAnrechnung der ausländischen SteuerAnrechnungsverpflichtungAnrechnungshöchstbetragArbeitsortLohnsteuerabzugspflichtArbeitgeberfunktionArbeitgeber
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- N 36/2-IV/4/96
- Stammnummer
- 15084
- Gültig
- 11.11.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF