Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2452
In Deutschland wegen Unterkapitalisierung nicht abzugsfähige konzerninterne Zinsen
geltende FassungEAS-AuskunftO 8/1-IV/4/04vom 26.04.2004
Wortlaut laut Findok
Wird eine deutsche Tochtergesellschaft
von ihrer österreichischen Muttergesellschaft durch Gesellschafterdarlehen
finanziert und werden die hiefür von der deutschen Tochtergesellschaft als
Zinsen an die österreichische Muttergesellschaft überwiesenen
Beträge auf deutscher Seite wegen Unterkapitalisierungsvorschriften von
einem Abzugsverbot erfasst, dann konnte die hiedurch eintretende steuerliche
Doppelbelastung (Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer infolge des
Abzugsverbotes und Erfassung der Zinsen zur österreichischen
Körperschaftsteuer) im Geltungsbereich des DBA-Deutschland-1954 bis Ende
2002 auf der Grundlage der in EAS.2015 angestellten
Interpretationsüberlegungen durch Steuerfreistellung auf
österreichischer Seite vermieden werden. Das zur Steuerfreistellung in
Österreich führende Auslegungsergebnis beruhte darauf, dass das Recht
des Quellenstaates einer Zahlung darüber entscheidet, ob es sich hierbei um
eine - im Empfängerstaat steuerfrei zu stellende - Dividende handelt.
Dieses Auslegungsergebnis wird aber vom
DBA-Deutschland-2000 nicht mehr getragen, da die
Steuerfreistellungsverpflichtung nach neuem Recht unter den Vorbehalt der
primären Steuerfreistellung nach inländischem Recht gestellt worden
ist (abgesehen nur vom Erfordernis der mindestens 10%igen Beteiligung). Ist der
Vorgang auf der Ebene des innerstaatlichen Rechts daher als steuerpflichtig zu
werten (als steuerpflichtiger Zufluss von Zinsen) dann vermag das DBA-Recht ab
2003 daran nichts mehr zu ändern.
Allerdings besteht die Möglichkeit, auf der Grundlage
einer Ausnahmegenehmigung gem. § 48 BAO die deutsche
Körperschaftsteuervorbelastung auf die inländische
Körperschaftsteuer anzurechnen (EAS.2224; EAS.2391); und zwar insoweit, als
dies zur Vermeidung einer sonst eintretenden wirtschaftlichen Doppelbesteuerung
erforderlich ist. Eine solche ausgleichungsbedürftige wirtschaftliche
Doppelbesteuerung würde durch den internationalen Qualifikationskonflikt
verursacht. Denn die Zinsen werden durch die Umqualifizierung einerseits in den
Händen der deutschen Tochtergesellschaft besteuert (im Wege einer
Erhöhung der deutschen Besteuerungsgrundlage als Folge der Gleichbehandlung
mit einer Gewinnausschüttung) und andererseits in den Händen der
österreichischen Muttergesellschaft steuerlich erfasst.
26. April
2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Wirtschaftliche Doppelbesteuerungdeutsche UnterkapitalisierungsvorschriftenAnrechnung der deutschen Körperschaftsbesteuerung§ 48 BAOQualifikationskonfliktZinsen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- O 8/1-IV/4/04
- Stammnummer
- 10205
- Gültig
- 26.04.2004 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF