Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2334
Anwendbarkeit der § 48 BAO-Verordnung auf Auslandsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskunftG 318/1-IV/4/03vom 04.08.2003
Wortlaut laut Findok
Es ist richtig, dass die Verordnung BGBl. II Nr. 474/2002 verlangt, dass die von der Doppelbesteuerung zu entlastenden Einkünfte aus dem Nicht-DBA-Ausland "stammen" müssen. Einkünfte "stammen" aus dem Ausland, wenn ihre Quelle im Ausland gelegen ist. Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist die Einkunftsquelle aber nicht dort gelegen, wo der Arbeitgeber die Einkünfte auszahlt, sondern dort, wo diese Einkünfte "erzeugt" werden, sonach dort, wo sich der Arbeitnehmer bei Verrichtung seiner beruflichen Arbeiten physisch aufhält. Werden daher von einem österreichischen Arbeitgeber Dienstnehmer in das Nicht-DBA-Ausland entsandt und dort einer Besteuerung unterworfen, die die in der Verordnung genannte 15%-Grenze übersteigt, dann kann nach der Verordnung in Österreich Steuerfreistellung in Anspruch genommen werden.
4. August 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Vermeidung von Doppelbesteuerung, BGBl. II Nr. 474/2002
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- G 318/1-IV/4/03
- Stammnummer
- 55959
- Gültig
- 04.08.2003 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF