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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2015

In Deutschland nach § 8a KStG nicht abzugsfähige konzerninterne Zinsen

geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/0-IV/4/02vom 03.04.2002

Wortlaut laut Findok

    Wird eine deutsche Tochtergesellschaft von ihrer österreichischen Muttergesellschaft durch Gesellschafterdarlehen bzw. gesellschaftergarantierte Bankdarlehen finanziert und fallen die hiefür von der deutschen Tochtergesellschaft als Zinsen an die österreichische Muttergesellschaft überwiesenen Beträge auf deutscher Seite unter das Abzugsverbot nach § 8a des deutschen Körperschaftsteuergesetzes, dann kann die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer infolge des Abzugsverbotes und Erfassung zur österreichischen Körperschaftsteuer) durch Änderung der gewählten Gestaltung beseitigt werden: die Sicht des deutschen KStG, derzufolge eine Unterkapitalisierung der deutschen Tochtergesellschaft vorliegt, müsste sich auch die österreichische Muttergesellschaft zu eigen machen und anstelle einer Darlehensfinanzierung eine Beteiligungserhöhung wählen (EAS 784). Sollte dies nicht möglich sein, erscheint allerdings auch folgende Sichtweise rechtlich gedeckt: Gemäß Artikel 15 Abs. 2 DBA-Deutschland (1954) "stellt der Wohnsitzstaat Einkünfte aus Gewinnausschüttungen frei, die einer Kapitalgesellschaft mit Wohnsitz in diesem Staat von einer Kapitalgesellschaft mit Wohnsitz in dem anderen Staat gezahlt werden, deren Kapital mindestens zu 10 vom Hundert unmittelbar der erstgenannten Kapitalgesellschaft gehört." Eine "Gewinnausschüttung" werden hierbei alle unter den Begriff "Dividenden" im Sinn von Artikel 10a des Abkommens zu subsumierenden Einkünfte bilden. Gemäß Artikel 10a Abs. 3 des Abkommens sind alle Einkünfte als "Dividenden" zu werten, "die nach dem Recht des Staates, in dem die ausschüttende Gesellschaft ansässig ist, den Einkünften aus Aktien steuerlich gleichgestellt sind". Für die Zuordnung unter den Begriff "Dividenden" im Sinn des Abkommens kommt es sonach im vorliegenden Fall nicht auf die Rechtslage in Österreich, sondern auf jene in Deutschland an. In dem Maße, in dem Deutschland Zinsenzahlungen ohne Abkommensverstoß (ein solcher Abkommensverstoß liegt bei den derzeitigen Unterkapitalisierungsvorschriften in Deutschland nicht vor) steuerlich als Dividenden behandelt, trifft Österreich gemäß Artikel 15 die Steuerfreistellungsverpflichtung. 03. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

konzerninterne ZinsenGesellschafterdarlehenUnterkapitalisierungGewinnausschüttungDividendenAbkommensverstoß

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 1482/0-IV/4/02
Stammnummer
1871
Gültig
03.04.2002 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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