Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2015
In Deutschland nach § 8a KStG nicht abzugsfähige konzerninterne Zinsen
geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/0-IV/4/02vom 03.04.2002
Wortlaut laut Findok
Wird eine
deutsche Tochtergesellschaft von ihrer österreichischen Muttergesellschaft
durch Gesellschafterdarlehen bzw. gesellschaftergarantierte Bankdarlehen
finanziert und fallen die hiefür von der deutschen Tochtergesellschaft als
Zinsen an die österreichische Muttergesellschaft überwiesenen
Beträge auf deutscher Seite unter das Abzugsverbot nach § 8a des
deutschen Körperschaftsteuergesetzes, dann kann die hiedurch eintretende
steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer
infolge des Abzugsverbotes und Erfassung zur österreichischen
Körperschaftsteuer) durch Änderung der gewählten Gestaltung
beseitigt werden: die Sicht des deutschen KStG, derzufolge eine
Unterkapitalisierung der deutschen Tochtergesellschaft vorliegt, müsste
sich auch die österreichische Muttergesellschaft zu eigen machen und
anstelle einer Darlehensfinanzierung eine Beteiligungserhöhung wählen
(EAS 784).
Sollte dies
nicht möglich sein, erscheint allerdings auch folgende Sichtweise rechtlich
gedeckt: Gemäß Artikel 15 Abs. 2 DBA-Deutschland (1954) "stellt der
Wohnsitzstaat Einkünfte aus Gewinnausschüttungen frei, die einer
Kapitalgesellschaft mit Wohnsitz in diesem Staat von einer Kapitalgesellschaft
mit Wohnsitz in dem anderen Staat gezahlt werden, deren Kapital mindestens zu 10
vom Hundert unmittelbar der erstgenannten Kapitalgesellschaft gehört." Eine
"Gewinnausschüttung" werden hierbei alle unter den Begriff "Dividenden" im
Sinn von Artikel 10a des Abkommens zu subsumierenden Einkünfte bilden.
Gemäß
Artikel 10a Abs. 3 des Abkommens sind alle Einkünfte als "Dividenden" zu
werten, "die nach dem Recht des Staates, in dem die ausschüttende
Gesellschaft ansässig ist, den Einkünften aus Aktien steuerlich
gleichgestellt sind". Für die Zuordnung unter den Begriff "Dividenden" im
Sinn des Abkommens kommt es sonach im vorliegenden Fall nicht auf die Rechtslage
in Österreich, sondern auf jene in Deutschland an. In dem Maße, in
dem Deutschland Zinsenzahlungen ohne Abkommensverstoß (ein solcher
Abkommensverstoß liegt bei den derzeitigen
Unterkapitalisierungsvorschriften in Deutschland nicht vor) steuerlich als
Dividenden behandelt, trifft Österreich gemäß Artikel 15 die
Steuerfreistellungsverpflichtung.
03. April
2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 Abs. 2 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- Art. 10a Abs. 3 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
konzerninterne ZinsenGesellschafterdarlehenUnterkapitalisierungGewinnausschüttungDividendenAbkommensverstoß
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 1482/0-IV/4/02
- Stammnummer
- 1871
- Gültig
- 03.04.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF