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104 902 Treffer606 msnur geltende Fassungen
EAS 2015In Deutschland nach § 8a KStG nicht abzugsfähige konzerninterne Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/0-IV/4/0203.04.2002

…sondern auf jene in Deutschland an. In dem Maße, in dem Deutschland Zinsenzahlungen ohne Abkommensverstoß (ein solcher Abkommensverstoß liegt bei den derzeitigen Unterkapitalisierungsvorschriften in Deutschland nicht vor) steuerlich als Dividenden behandelt, trifft Österreich gemäß Artikel 15 die Steuerfreistellungsverpflichtung. 03. April 2002 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 3143Verwaltungsratsvergütungen aus der Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0953-IV/4/201019.04.2010

…der von seinem österreichischen (ebenfalls konzernzugehörigen) Arbeitgeber in den schweizerischen Verwaltungsrat entsandt wurde, keinen Abkommensverstoß darstellt, wenn die Schweiz nach ihrem innerstaatlichen Recht in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die schweizerische Konzerngesellschaft als Arbeitgeber des Verwaltungsrates wertet oder wenn ein schweizerisches Büro des Verwaltungsrates als Betriebstätte der österreichischen…

EAS 1828Slowenische Personengesellschaften und OECD-Partnership-Report
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 708/1-IV/4/0105.04.2001

Beabsichtigt eine österreichische Rechtsanwaltskanzlei zwecks forcierter Beratung im slowenischen Raum dort eine Anwaltskanzlei in der Rechtsform einer Personengesellschaft zu gründen, dann liegt auf slowenischer Seite kein Abkommensverstoß vor, wenn diese Personengesellschaft in Slowenien als Körperschaft besteuert wird und folglich die Gewinntransfers nach Österreich einer Dividendenbesteuerung…

EAS 2102Gesellschaftergeschäftsführerbezüge und verdeckte Gewinnausschüttung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 9/1-IV/4/0222.07.2002

…Denn solange die Bezüge nach österreichischem Recht beurteilt eine angemessene Entschädigung für den deutschen Geschäftsführer darstellen, kann in der steuerlichen Erfassung dieser Bezüge in Österreich kein Abkommensverstoß erblickt werden. Denn Artikel 8 DBA-Deutschland teilt nach den mit Deutschland vereinbarten Auslegungsgrundsätzen jenem Staat das Besteuerungsrecht…

EAS 2545Entsandte Dienstnehmer-Aufsichtsräte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0306-IV/4/200402.02.2005

…die daher an die österreichische Konzerngesellschaft überwiesene Aufsichtsratsvergütung unter Berufung auf Artikel 16 Abs. 1 DBA der deutschen Besteuerung unterzogen, kann darin kein Abkommensverstoß gesehen werden. Denn es kann der deutschen Seite nicht entgegengetreten werden, wenn sie die Funktion des Aufsichtsrates nicht der österreichischen Konzerngesellschaft…

EAS 845Verlustvortrag bei DBA-steuerfreien Auslandseinkünften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0610/114-IV/4/9625.03.1996

…DBA in Österreich von der Besteuerung freizustellenden Auslandseinkünfte wohl für die Ermittlung des inländischen Steuersatzes anzusetzen sind, dass aber eine Einbeziehung in die österreichische Steuerbemessungsgrundlage einen Abkommensverstoß darstellen würde. Ein sich nur in der österreichischen Steuerbemessungsgrundlage abspielender Verlustausgleich kann daher nicht mit den außerhalb dieser…

EAS 2477Arbeitskräftegestellung nach Deutschland; Frage der Vereinbarkeit der deutschen Besteuerung mit dem DBA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/33-IV/4/0405.07.2004

…unselbständige Arbeit wirtschaftlich tragen. Der Umstand, dass steuerrechtliche Regelungen nicht formalrechtlich, sondern wirtschaftlich auszulegen sind, kann für sich allein keinen Abkommensverstoß darstellen. Auch nach österreichischem Recht ist die steuerliche Arbeitgebereigenschaft demjenigen zuzumessen, der wirtschaftlich die Arbeitsgeberfunktionen trägt. Rz 924 LSt-RL zeigt eine Reihe von…

EAS 2375Beteiligung an rumänischen Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 306/1-IV/4/0321.11.2003

…7 iVm Artikel 24 DBA-Rumänien von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Unterwirft Rumänien die Gewinnausschüttung der Personengesellschaft an den österreichischen Gesellschafter unter Berufung auf Artikel 10 DBA einer 15-prozentigen Dividendensteuer, dann liegt auf rumänischer Seite kein Abkommensverstoß vor, da es Rumänien nicht verwehrt ist…

EAS 2954Liefergewinnbesteuerung im Verhältnis zu Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0893-IV/4/200828.03.2008

…zu beschleunigen. Denn es gilt diesfalls vor allem, die Grundfrage zu klären, ob Italien zu einer abweichenden Sachverhaltsbeurteilung (abweichende Funktionsbewertung der Betriebstättenaktivitäten) gelangt oder ob ein Abkommensverstoß durch eine abweichende Rechtsbeurteilung (Nichtanerkennung einer funktionsgerechten Gewinnaufteilung nach OECD-Grundsätzen) vorliegt. Bundesministerium für Finanzen, 28. März 2008

EAS 2944Geschäftsführungstätigkeiten für eine tschechische Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0477-IV/4/200822.02.2008

…Recht unzulässig machte. Es kann aber nicht als absurdes Ergebnis angesehen werden, wenn in Tschechien der Geschäftsführer einer tschechischen Kapitalgesellschaft als deren Arbeitnehmer angesehen wird. Soweit Tschechien eine Besteuerung der Geschäftsführervergütungen ohne Abkommensverstoß vornimmt, ist auf österreichischer Seite gemäß Art. 22 Abs. 1 DBA-Tschechien…

EAS 1416Verdeckte Gewinnausschüttung an einen Gesellschaftergeschäftsführer einer ausländischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/1-IV/4/9908.02.1999

…der inländischen Besteuerung unterwirft, ist er nach dem "Methodenartikel" (Art. 23 OECD-Musterabkommen) zur Anrechnung der - ohne Abkommensverstoß - im Ausland erhobenen Quellensteuer verpflichtet; und zwar nach Auffassung des BM für Finanzen ungeachtet des Umstandes dass die Quellensteuer im Ausland nicht als Dividendensteuer, sondern als Lohnsteuer…

EAS 1676Auslegungsfragen zum neuen DBA-Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 571/1-IV/4/0012.06.2000

…Recht oder innerstaatlicher Praxis (Unterkapitalisierung, Gleichstellung von Darlehen und Gesellschaftskapital) nach Artikel 10 als Dividenden behandelt werden, sind nach OECD-Auffassung aber auch als "Kapital" anzusehen. Werden Darlehenszinsen auf Grund russischer innerstaatlicher Unterkapitalisierungsbestimmungen teilweise als Dividenden behandelt (dies stellt idR keinen Abkommensverstoß dar, siehe Z…

EAS 431Pauschalbesteuerung in der Schweiz und österreichischer Ferienwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2223/1/1-IV/4/9421.04.1994

…nicht dazu, dass Ansässigkeit in der Schweiz eintritt. Damit würde der inländische Ferienwohnsitz bewirken, dass Österreich die Position des "Ansässigkeitsstaates" zufällt und dass die Erfassung der Drittstaatseinkünfte in Österreich keinen Abkommensverstoß darstellt. 21. April 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

BFG RV/7100347/2021Progressionsvorbehalt (DBA Türkei)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.03.2021

…eindeutig, dass nach dem DBA-Musterabkommen ausdrücklich dem Ansässigkeitsstaat und nicht auch dem Quellenstaat der Progressionsvorbehalt eingeräumt werde. Zwar heiße es in Rz 56 weiter, dass ein Abkommensverstoß nicht vorläge, wenn auch der Quellenstaat vom im Abkommen vorgesehenen Progressionsvorbehalt Gebrauch mache. Daraus sei jedoch abzuleiten…

UFSZ3K ZRV/0121-Z3K/07Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde der ersten Stufe wegen Missachtung eines Beweisverwertungsverbotes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)02.07.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Kapfer + Partner, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, 6021 Innsbruck, Salurner Straße 1, vom 15. März 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck vom 13. Februar 2007, Zl. 800000/x/2006, betreffend Einfuhrumsatzsteuer entschieden: Der…

UFSZ3K ZRV/0010-Z3K/08Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde der ersten Stufe wegen Missachtung eines Beweisverwertungsverbotes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)28.04.2009Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Dr. Wilhelm Pistotnig und Mag. Josef Gutl im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Dr. Stefan Kofler, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Str. 24…

BFG RV/7501241/2015Lenkerauskunft § 2 Parkometergesetz 2006: verspätet UND unrichtig?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.02.2016

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Verwaltungsstrafsache gegen NN, GebDat, Adresse1 bzw. Adresse2 , wegen Verwaltungsübertretung gemäß § 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Parkometergesetz 2006, LGBl. für Wien Nr. 9/2006, in der geltenden Fassung, über die Beschwerde…

UFSZ3K ZRV/0009-Z3K/08Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde der ersten Stufe wegen Missachtung eines Beweisverwertungsverbotes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)28.04.2009Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Dr. Wilhelm Pistotnig und Mag. Josef Gutl im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Dr. Stefan Kofler, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Str. 24…

BFG RV/1200009/2025Einfuhr von Nassfutter - Wahl der Zollstelle bei Sendungen geringen Wertes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.04.2025

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***Ri***, den Richter***Ri2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***LR1*** und ***LR2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***AdrBf1*u2**, vertreten durch ***BFVertr***, ***AdrVertr***, und ***Bf2***, ***AdrBf1*u2**, vertreten durch ***BFVertr***, ***AdrVertr***, über die Beschwerde vom 8.4…

BFG RV/5300009/2013Kein Auswechseln der vorgeworfenen Tat vor dem Bundesfinanzgericht möglich, wenn im nachhinein statt einer Verzollungsumgehung nach § 36 Abs. 1 FinStrG eine fahrlässige Abgabenhehlerei nach § 37 Abs.3 FinStrG festzustellen ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.06.2015

IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 4 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Alois Winklbauer sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Rudolf Lehner und Johann Möslinger in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Angestellte, wohnhaft in XXX, vertreten durch…