Findok · EAS-Auskünfte
EAS 431
Pauschalbesteuerung in der Schweiz und österreichischer Ferienwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskunftG 2223/1/1-IV/4/94vom 21.04.1994
Wortlaut laut Findok
Ein deutscher Staatsbürger, der in
der Schweiz den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen unterhält und der dort
einer "modifizierten Pauschalbesteuerung" unterliegt, nach der seine
Einkünfte aus österreichischen Quellen in die schweizerische
Besteuerungsgrundlage einzuschließen sind, erfüllt die in Artikel 4
Abs. 4 DBA-CH geforderte Ansässigkeitsvoraussetzung, so dass das
österreichisch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen auf ihn anzuwenden
ist. Diese Beurteilung beruht auf den Ausführungen des Kreisschreibens der
Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 16. Dezember 1988 betreffend
Pauschalierung bei der direkten Bundessteuer.
Durch die Begründung eines österreichischen
Ferienwohnsitzes kann unter diesen Umständen die nach inländischem
Recht hiedurch eintretende unbeschränkte Einkommen- und
Vermögensteuerpflicht nur nach Maßgabe des
österreichisch-schweizerischen Abkommens hinsichtlich inländischer
Einkünfte und Vermögenswerte wahrgenommen werden (GZ 04 4282/2-IV/4/91
v. 13.8.1991, EAS.23).
Liegt hingegen kein Fall einer "modifizierten
Pauschalbesteuerung" vor, so führt der bloße Umstand, dass derzeit
und möglicherweise auch in Zukunft keine österreichischen
Einkünfte anfallen, nicht dazu, dass Ansässigkeit in der Schweiz
eintritt. Damit würde der inländische Ferienwohnsitz bewirken, dass
Österreich die Position des "Ansässigkeitsstaates" zufällt und
dass die Erfassung der Drittstaatseinkünfte in Österreich keinen
Abkommensverstoß darstellt.
21. April
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 4 Abs. 4 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- G 2223/1/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17727
- Gültig
- 21.04.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF