RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1828

Slowenische Personengesellschaften und OECD-Partnership-Report

geltende FassungEAS-AuskunftK 708/1-IV/4/01vom 05.04.2001

Wortlaut laut Findok

Beabsichtigt eine österreichische Rechtsanwaltskanzlei zwecks forcierter Beratung im slowenischen Raum dort eine Anwaltskanzlei in der Rechtsform einer Personengesellschaft zu gründen, dann liegt auf slowenischer Seite kein Abkommensverstoß vor, wenn diese Personengesellschaft in Slowenien als Körperschaft besteuert wird und folglich die Gewinntransfers nach Österreich einer Dividendenbesteuerung unterzogen werden. Auf der Grundlage der Erkenntnisse des OECD-Partnership Reports (siehe dessen Beispiel 18) muss auch jener Teil der in der slowenischen Personengesellschaft erzielten Gewinne gemäß Artikel 7 i.V. mit Art. 24 Abs. 1 lit a DBA-Slowenien in Österreich (unter Progressionsvorbehalt) von der Besteuerung freigestellt werden, an dem Österreich im Rahmen der Ausschüttung nach Artikel 10 i.V. mit Art. 24 Abs. 1 lit b DBA-Slowenien ein Besteuerungsrecht erlangt. Da die slowenische Gewinnausschüttung in Österreich keiner Besteuerung unterliegt, kann folglich auch die slowenische Quellensteuer in Österreich steuerlich nicht verwertet werden. 05. April 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

RechtsanwaltskanzleiPersonengesellschaftBesteuerung als KörperschaftOECD-Partnership ReportGewinnausschüttungQuellensteuer

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
K 708/1-IV/4/01
Stammnummer
2101
Gültig
05.04.2001 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF