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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 845

Verlustvortrag bei DBA-steuerfreien Auslandseinkünften

geltende FassungEAS-Auskunft04 0610/114-IV/4/96vom 25.03.1996

Wortlaut laut Findok

Hat ein österreichischer Industrieller sowohl in seinem inländischen Gewerbebetrieb als auch in seinem monegassischen Gewerbebetrieb einen Verlust von je S 4,000.000,- erlitten und im gleichen Jahr aus einer Gesellschafter-Geschäftsführertätigkeit in der Schweiz einen Gewinn von S 7,000.000,- erzielt, der gemäß Art. 15 DBA-Schweiz in Österreich von der Besteuerung freizustellen ist, dann ist weder der österreichische noch der monegassische Verlust mit den schweizerischen Einkünften auszugleichen. Beide Verluste bewahren daher ihre Vortragsfähigkeit in Österreich. Diese Beurteilung beruht auf der Überlegung, dass die nach einem DBA in Österreich von der Besteuerung freizustellenden Auslandseinkünfte wohl für die Ermittlung des inländischen Steuersatzes anzusetzen sind, dass aber eine Einbeziehung in die österreichische Steuerbemessungsgrundlage einen Abkommensverstoß darstellen würde. Ein sich nur in der österreichischen Steuerbemessungsgrundlage abspielender Verlustausgleich kann daher nicht mit den außerhalb dieser Bemessungsgrundlage verbleibenden DBA-steuerfreien Einkünften erfolgen. 25. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Befreiungssystemgewerbliche TätigkeitSteuerfreistellungVerlustausgleichGeschäftsführertätigkeitGeschäftsführerGeschäftsführervergütung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 0610/114-IV/4/96
Stammnummer
15722
Gültig
25.03.1996 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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