Findok · EAS-Auskünfte
EAS 845
Verlustvortrag bei DBA-steuerfreien Auslandseinkünften
geltende FassungEAS-Auskunft04 0610/114-IV/4/96vom 25.03.1996
Wortlaut laut Findok
Hat ein österreichischer
Industrieller sowohl in seinem inländischen Gewerbebetrieb als auch in
seinem monegassischen Gewerbebetrieb einen Verlust von je S 4,000.000,- erlitten
und im gleichen Jahr aus einer
Gesellschafter-Geschäftsführertätigkeit in der Schweiz einen
Gewinn von S 7,000.000,- erzielt, der gemäß Art. 15 DBA-Schweiz
in Österreich von der Besteuerung freizustellen ist, dann ist weder der
österreichische noch der monegassische Verlust mit den schweizerischen
Einkünften auszugleichen. Beide Verluste bewahren daher ihre
Vortragsfähigkeit in Österreich.
Diese Beurteilung beruht auf der Überlegung, dass die
nach einem DBA in Österreich von der Besteuerung freizustellenden
Auslandseinkünfte wohl für die Ermittlung des inländischen
Steuersatzes anzusetzen sind, dass aber eine Einbeziehung in die
österreichische Steuerbemessungsgrundlage einen Abkommensverstoß
darstellen würde. Ein sich nur in der österreichischen
Steuerbemessungsgrundlage abspielender Verlustausgleich kann daher nicht mit den
außerhalb dieser Bemessungsgrundlage verbleibenden DBA-steuerfreien
Einkünften erfolgen.
25.
März 1996 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Befreiungssystemgewerbliche TätigkeitSteuerfreistellungVerlustausgleichGeschäftsführertätigkeitGeschäftsführerGeschäftsführervergütung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 0610/114-IV/4/96
- Stammnummer
- 15722
- Gültig
- 25.03.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF