…und 1995 mit "zwischenstaatlichen abgabenrechtlichen Vereinbarungen" (§ 302 Abs. 2 lit. c BAO) im Widerspruch. Die Gewinne sind von Amts wegen entsprechend herabzusetzen (Primärberichtigung), wobei als Sekundärberichtigung der Ansatz einer Verrechnungspreisverbindlichkeit in Frage kommt. Vorsorglich wird aber vorzukehren sein, dass es nicht zu einer "Doppelberücksichtigung" kommt…
…Erlasses AÖF Nr. 70/1998, für die Anerkennung der Arbeitgebereigenschaft der britischen Gesellschaft vorliegen, vermag nicht das Erfordernis zu ersetzen, dass alle Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen fremdüblich zu gestalten und nach Abschnitt V der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze, AÖF Nr. 114/1996, auch entsprechend zu dokumentieren sind…
…dass der Verwertungstatbestand nicht mehr gegeben ist, sodass die gezahlten Arbeitslöhne keiner inländischen Lohnbesteuerung mehr unterliegen. Da sowohl im Fall einer Assistenzleistung wie auch einer Arbeitskraftgestellung zwischen verbundenen Unternehmen fremdüblich vorgegangen werden muss, werden vertragliche Vereinbarungen zwischen der inländischen Muttergesellschaft und ihrer US-Tochtergesellschaft vorliegen…
…der Warenlieferpreise. Solange eine derartige konzerninterne Abmachung nicht zu fremdunüblichen Gewinnverlagerungen oder Verlustübernahmen führt, wird auf der Grundlage von Z 1.41 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze der Parteivereinbarung die steuerliche Wirkung nicht abzusprechen sein. Ob aber im konkreten Einzelfall durch die Risikoumverteilung keine fremdunübliche Gewinn- bzw…
Hat eine österreichische Konzerngesellschaft mit einer zum selben Konzernkreis gehörenden deutschen Gesellschaft zu fremdüblichen Bedingungen einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag abgeschlossen, auf Grund dessen ein als Produktmanager tätiger Mitarbeiter der österreichischen Gesellschaft tageweise an die deutsche Gesellschaft verliehen wird, um dort als Reisender Kunden der deutschen Gesellschaft zu…
…zu fremdüblichen Bedingungen ab, dann wird diese Geschäftsbeziehung zwischen zwei Gewerbebetrieben, nämlich jenem der Kommanditistin und jenem der KG für steuerliche Belange nicht nach den Regeln der Bilanzbündeltheorie zu beurteilen sein; die Gestellungsvergütungen gehören daher diesfalls nicht zu den bei der inländischen Betriebstättengewinnermittlung nicht abzugsfähigen…
Tritt eine schweizerische Gesellschaft ihren 23-prozentigen Anteil an einer österreichischen Kapitalgesellschaft an diese gegen eine fremdübliche Abgeltung ("Amortisationsentgelt") ab, liegt ein Veräußerungsvorgang vor, der der Zuteilungsregel des Artikels 13 des DBA-Schweiz zu unterstellen ist. Der hierbei erzielte Gewinn (die auf die entstandenen…
…eine deutsche Konzerngesellschaft betraut, wobei etwa je 50% der Arbeitszeit auf die beiden Gesellschaften entfallen, dann wird sich als Methode für den Ansatz eines fremdüblichen Verrechnungspreises, den die deutsche Gesellschaft ihrer österreichischen Konzerngesellschaft für die Zurverfügungstellung des Geschäftsführers zu bezahlen hat, in erster Linie die…
…dann ist die schweizerische Steuerverwaltung gemäß Artikel 9 DBA-Schweiz berechtigt, eine Gewinnerhöhung im Ausmaß der fremdunüblich nicht verrechneten Zinsen anzusetzen; die Abkommensbestimmung verpflichtet in einem solchen Fall Österreich den Gewinn korrespondierend gegenzuberichtigen. Wenn allerdings die eidgenössische Steuerverwaltung keine Gewinnberichtigung wegen Verstosses gegen den Fremdverhaltensgrundsatz…
…DBA-Partnerstaaten fremdüblich verrechneten Zinsenaufwand nicht gewinnmindernd anerkennen, dann stellt dies im Allgemeinen einen Verstoß gegen die Grundsätze des Artikels 9 dar, der - wenn dies eine internationale Doppelbesteuerung auslöst - im Wege eines internationalen Verständigungsverfahrens gelöst werden muss; es ist daher in der Regel nicht möglich…
…nur auf jene österreichische Steuer angerechnet werden, die von den betreffenden ausländischen Einkünften erhoben wurde. Hat eine österreichische Muttergesellschaft in den Jahren 1994 bis 1996 ihrer italienischen Tochtergesellschaft ein fremdüblich verzinstes Darlehen gewährt, wobei die Zinsen nicht entrichtet, sondern sowohl in Italien wie auch in…
…dass die Mitarbeiterbezüge von der österreichischen Gesellschaft gezahlt werden, stellt ein Indiz für eine inländische Arbeitgebereigenschaft dar, mag hiefür auch ein fremdübliche Abgeltung durch die deutsche Gesellschaft erfolgen, weil der Mitarbeiter Arbeiten erledigt, die der deutschen Gesellschaft zugute kommen. Ist aber die österreichische Gesellschaft der…
…richtig, dass die österreichische Konzerngesellschaft hierfür eine fremdübliche Arbeitsgestellungsvergütung zu leisten hat, die jedenfalls die gesamten Lohnaufwendungen der deutschen Gestellerin zu umfassen hat. Unter der Voraussetzung, dass dieses Arbeitnehmergestellungsverhältnis auch steuerlich anzuerkennen ist (und nicht eine Assistenzleistung oder ein Arbeitgeberwechsel in diesem einen Jahr stattfindet)…
…ob diese Überlassung der Osteuropa-Kunden an eine deutsche Gesellschaft unentgeltlich erfolgt wäre, wenn die deutsche Gesellschaft nicht dem Konzernverband angehört hätte. Der Umstand, dass die österreichische Vertriebsgesellschaft in den vergangenen Jahren aus dem Osteuropa-Geschäft laufend Gewinne lukriert hat und den Kundenstock in Osteuropa…
…wenn sie künftig Frachtaufträge nicht mehr im eigenen Namen entgegennimmt (und an die deutsche Schwestergesellschaft als "Subauftragnehmerin" weitergibt), sondern wenn sie dies als bloßer Dienstleister der deutschen Schwestergesellschaft tut. Voraussetzung ist aber, dass die von der österreichischen Tochtergesellschaft wahrgenommenen Funktionen fremdüblich abgegolten werden (Schlussprotokoll zu…
… der AOA will lediglich aufzeigen, inwieweit diese Grundsätze bei Betriebstätten- Niederlassungen anwendbar sind (Z 3 des Vorwortes zu der AOA-Veröffentlichung 2008) und will daher nicht diese Grundsätze in Bezug auf Kapitalgesellschaften verändern. Die Grundsätze für die Zuordnung immaterieller Wirtschaftsgüter zu Betriebstätten wohnen daher auch…
…auf die deutsche Gesellschaft fremdüblich abgegolten und der österreichischen Besteuerung unterzogen worden ist). Doch selbst wenn eine noch so starke Vermutung für den Bestand einer inländischen Betriebstätte gegeben ist, kann eine bindende Entscheidung über die Betriebstätteneigenschaft dieser Einrichtung wegen der Sachverhaltsabhängigkeit nicht auf ministerieller Ebene…
…dass die Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten und der übrigen Infrastruktur an den entsandten Mitarbeiter fremdüblich von der schweizerischen Konzerngesellschaft abgegolten wird. Die schweizerische Gesellschaft tritt mit ihrer nach § 29 BAO begründeten Betriebstätte wohl nach inländischem Recht in die beschränkte inländische Körperschaftsteuerpflicht ein, doch ist nicht auszuschließen…
…dem auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen EAS-Verfahren nicht möglich ist, Sachverhaltsentscheidungen zu treffen, so spricht doch die Vermutung dafür, dass einerseits zumindest eine Teilbetriebsveräußerung an die polnische Schwestergesellschaft vorliegt, die von dieser fremdüblich abzugelten ist und dass andererseits die österreichische Gesellschaft auf…
…weist darauf hin, dass diese Übertragung des Osteuropa-Kundenstockes von der österreichischen auf die deutsche Konzerngesellschaft nach fremdüblicher Abgeltung verlangt und dass bei Verweigerung einer solchen Abgeltung durch die deutsche Schwestergesellschaft eine verdeckte Gewinnausschüttung an die japanische Muttergesellschaft vorliegt. Nun ist es richtig, dass das…