Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1373
Personalentsendung aus Deutschland nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskunftN 84/1-IV/4/98vom 23.11.1998
Wortlaut laut Findok
Wird von einer deutschen Bank-AG ein
Mitarbeiter ab 1.11.1998 für 1 Jahr nach Österreich zu einer
konzernzugehörigen Bank entsandt, dann ist für die Frage, ob für
die Monate November und Dezember 1998 in Österreich Lohnsteuerpflicht
eintritt, entscheidend, ob die österreichische Gesellschaft als
steuerlicher Arbeitgeber zu werten ist. Über die diesbezüglich
anzustellenden Überlegungen informiert der BMF-Erlass AÖF Nr. 70/1998.
Der Umstand, dass die Mitarbeiterbezüge von der österreichischen
Gesellschaft gezahlt werden, stellt ein Indiz für eine inländische
Arbeitgebereigenschaft dar, mag hiefür auch ein fremdübliche Abgeltung
durch die deutsche Gesellschaft erfolgen, weil der Mitarbeiter Arbeiten
erledigt, die der deutschen Gesellschaft zugute kommen.
Ist aber die österreichische Gesellschaft der
steuerliche Arbeitgeber, dann wird durch die 183-Tage-Klausel des Art. 9 Abs. 2
DBA-Deutschland das österreichische Besteuerungsrecht an den
Mitarbeiterbezügen im Jahr 1998 nicht eingeschränkt, da diese Klausel
im gegebenen Zusammenhang nur wirksam werden hätte können, wenn ein
deutscher Arbeitgeber einen seiner
Mitarbeiter für einen 183 Tage im Kalenderjahr nicht übersteigenden
Zeitraum nach Österreich entsendet.
23. November
1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 9 Abs. 2 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- N 84/1-IV/4/98
- Stammnummer
- 30077
- Gültig
- 23.11.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF