IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf über die Beschwerden vom 12.09.2012 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Oststeiermark vom 26.06.2012 betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichfonds für Familienbeihilfe für die Jahre 2007, 2008…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA, in Vertretung des Leiters der Gerichtsabteilung 3001, in der Beschwerdesache der Bfin., vertreten durch die StB, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 20. Jänner 2009, betreffend die Festsetzung gemäß § 201 BAO…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch Mag. Franz Kienast, 1020 Wien, Praterstr. 17, vom 27. November 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 24. Oktober 2006 betreffend Haftungs- und Abgabenbescheid 2000 - 2004 nach der am 27…
…Pflegeleistungen nur tageweise oder stundenweise erbracht werden. Arbeitgeber Arbeitgeber ist nach § 47 EStG derjenige, der Arbeitslohn ausbezahlt. Bei der Arbeitnehmergestellung ist die Arbeitgebereigenschaft nach dem Gesamtbild der Verhältnisse, nach dem Machtverhältnis des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer zu beurteilen (BFH 29.9.1967, VI 158/65…
…Bw. an 46 Tagen in Kroatien gearbeitet. Die Lohnkosten für ihre Arbeitsleistungen in Kroatien wurden von der österreichischen Zentrale (ihrem Arbeitgeber) der kroatischen Gesellschaft weiterverrechnet. Da die kroatische Finanzverwaltung die Arbeitgebereigenschaft an eine wirtschaftliche Betrachtungsweise knüpft, wurde der, auf die Aufenthaltstage in Kroatien entfallende, Lohnanteil…
…2011, § 47 Rz 4). Diesfalls wäre also die Bw nicht Arbeitgeberin von X mit der Folge, dass ihre Haftungsinanspruchnahme mangels Arbeitgebereigenschaft gesetzlich nicht gedeckt wäre, weshalb der Berufung stattzugeben wäre. Nach höchstgerichtlicher Rechtsprechung (VwGH 27.10.1987, 85/14/0010, und 19.12.2002, 99…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der BfADR, vertreten durch Gessler&Co WT KEG, 6020 Innsbruck, Amraserstraße 85, vom 3. Oktober 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck, vom 8. September 2006 betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988 für den Zeitraum…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Rudolf Wanke, den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. sowie Kommerzialrat Mst. Friedrich Nagl als fachkundigen Laienrichter und Mag. Ulrike Richter als fachkundige Laienrichterin in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Fritzsche Frank…
Der Haftungspflichtigen muss von der Behörde über den haftungsgegenständlichen Abgabenanspruch Kenntnis in einer Weise verschafft werden, dass die Prüfung der Richtigkeit der Abgabenfestsetzung möglich ist und die Positionen der Rechtsverteidigung der Haftenden gegen den Anspruch nicht schwächer sind als diejenigen, die die Abgabepflichtige gegen den…
Der Auflösung folgt idR die Liquidation oder Abwicklung (§ 89 GmbHG). Während dieser Zeit wird eine Kapitalgesellschaft durch die im Firmenbuch eingetragenen Liquidatoren oder Abwickler (§ 93 GmbHG) vertreten. Nach Beendigung der Liquidation und Entlastung der Liquidatoren erfolgt die Löschung im Firmenbuch (§ 93 GmbHG). Mit ihr endet…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung vom 26. November 2003 des Bw., gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid für das Kalenderjahr 2001 vom 13. November 2003 des Finanzamtes Amstetten betreffend Haftung für Lohnsteuer und Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen sowie des Zuschlages…
…BMF-Erlass AÖF Nr. 70/1998. Der Umstand, dass die Mitarbeiterbezüge von der österreichischen Gesellschaft gezahlt werden, stellt ein Indiz für eine inländische Arbeitgebereigenschaft dar, mag hiefür auch ein fremdübliche Abgeltung durch die deutsche Gesellschaft erfolgen, weil der Mitarbeiter Arbeiten erledigt, die der deutschen Gesellschaft…
…der Arbeitskraft wirtschaftlich getragen wird. Deshalb ging das BMF davon aus, dass sich diese Auffassung (wirtschaftliche Tragung des Arbeitslohns führt zur Arbeitgebereigenschaft) auf Fälle einer Arbeitskräfteüberlassung (Passivleistung) beschränkt und nicht auch bei Aktivleistungen Geltung besitzen soll (vgl. dazu auch Z 1). Auch bei Assistenzleistungen muss…
Durch Artikel 15 Abs. 3 DBA-Deutschland-2000 sollte die alte Streitfrage zwischen Österreich und Deutschland beigelegt werden, ob es abkommensrechtlich zulässig ist, im Fall einer steuerlich anzuerkennenden Arbeitskräftegestellung den Gestellungsnehmer als Arbeitgeber zu werten. Denn aus österreichischer Sicht darf sich kein Staat - wenn zwischen…
Beschäftigt ein österreichischer Donau-Schiffahrtsbetreiber Küchen- und Servierpersonal, das von einer Personalleasinggesellschaft auf den Channel Islands angemietet wird, dann ist vorweg zu klären, ob ein solcher Arbeitskräftegestellungsvertrag steuerlich anzuerkennen ist, oder ob auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht eher der österreichische Schiffahrtsbetreiber als steuerlicher…
…526. Rz 596: Es bestehen keine Bedenken, wenn der Übergang der Arbeitgebereigenschaft in Abstimmung mit der Abgabenbehörde bereits mit dem der Anmeldung des Umwandlungsbeschlusses zur Eintragung in das Firmenbuch folgenden Lohnzahlungszeitraum angenommen wird. 2.5.1.2. Beendigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb der Rückwirkungsfrist Rz 597…
…hat für die Geschäftsführer von Zweigniederlassungen schon deshalb keine Bedeutung, weil einer Zweigniederlassung weder nach österreichischem oder deutschem inländischen Recht noch auch nach Abkommensrecht die Arbeitgebereigenschaft zugemessen werden kann. Übernimmt daher der in Deutschland ansässige Dienstnehmer einer französischen Kapitalgesellschaft neben seinen Aufgaben in der deutschen…
…Frage noch nicht näher eingegangen werden. Im Rahmen der Beurteilung der Arbeitgebereigenschaft wäre auch der Frage der steuerlichen Behandlung der in Rede stehenden Vergütungen in der Slowakei Bedeutung beizumessen. Sofern die Arbeitgebereigenschaft der österreichischen Muttergesellschaft auch auf der Ebene des Doppelbesteuerungsabkommens als gegeben anzusehen ist…
…auch zu prüfen, wem der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft schuldet (VwGH 8.6.1979, 2573/77). Die Arbeitgebereigenschaft richtet sich nach der Auszahlung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) im Sinne des § 25 EStG 1988. Daher sind zB auch die Träger der gesetzlichen Sozialversicherung, so weit…
…angestrebt, sondern es soll auf der Grundlage von Artikel 3 Abs. 2 des Abkommens das nationale Steuerrecht für die Beurteilung der Arbeitgebereigenschaft maßgebend sein. Auf österreichischer Seite ist im Fall einer Arbeitskräftegestellung nicht der Gestellungsnehmer, sondern der Arbeitskräftegesteller als Arbeitgeber anzusehen (LStR 2002 Rz 923)…