Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2380
In Tschechien nichtabzugsfähige Zinsen für Gesellschafterdarlehen
geltende FassungEAS-AuskunftK 1/38-IV/4/03vom 11.11.2003
Wortlaut laut Findok
Es ist wohl richtig, dass in EAS 2224
eine auf § 48 BAO gestützte Ausgleichungsmaßnahme als
sachgerecht angesehen wurde, wenn auf Grund der Anwendung von ausländischen
Unterkapitalisierungsvorschriften den in Österreich versteuerten Zinsen aus
Gesellschafterkrediten bei der ausländischen Tochtergesellschaft die
Abzugsfähigkeit versagt wurde, weil darin verdeckte
Gewinnausschüttungen erblickt werden. Dass
Unterkapitalisierungsvorschriften nicht grundsätzlich gegen DBA-Recht
verstoßen, ergibt sich zB aus deren Erwähnung im OECD-Kommentar zu
Artikel 10 des OECD-Musters (Z 15 lit. d).
Die Sichtweise der EAS 2224 kann aber nicht unbesehen auf
Konstellationen übertragen werden, in denen Zinsenaufwand nach
ausländischem nationalen Recht der Höhe nach begrenzt ist, wobei diese
Begrenzung ungeachtet des Umstandes wirksam ist, ob die den Zinsenzahlungen
zugrunde liegende Darlehensforderung verdecktes Eigenkapital darstellt oder
nicht. Wenn DBA-Partnerstaaten fremdüblich verrechneten Zinsenaufwand nicht
gewinnmindernd anerkennen, dann stellt dies im Allgemeinen einen Verstoß
gegen die Grundsätze des Artikels 9 dar, der - wenn dies eine
internationale Doppelbesteuerung auslöst - im Wege eines internationalen
Verständigungsverfahrens gelöst werden muss; es ist daher in der Regel
nicht möglich, die eintretende wirtschaftliche Doppelbesteuerung anstelle
dessen durch eine Ausgleichungsmaßnahme nach § 48 BAO zu
beseitigen.
11. November
2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 48 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
fremdübliche ZinsenGesellschafterkrediteAbzugsverbotUnterkapitalisierungsvorschriftenverdeckte Gewinnausschüttungenverdecktes Eigenkapital
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 1/38-IV/4/03
- Stammnummer
- 36800
- Gültig
- 11.11.2003 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF