Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2341
Zeitverschobene Anrechnung italienischer Zinsenquellensteuer
geltende FassungEAS-AuskunftL 333/2-IV/4/03vom 25.08.2003
Wortlaut laut Findok
Ausländische Steuern können
nach Maßgabe von Doppelbesteuerungsabkommen immer nur auf jene
österreichische Steuer angerechnet werden, die von den betreffenden
ausländischen Einkünften erhoben wurde.
Hat eine österreichische Muttergesellschaft in den
Jahren 1994 bis 1996 ihrer italienischen Tochtergesellschaft ein
fremdüblich verzinstes Darlehen gewährt, wobei die Zinsen nicht
entrichtet, sondern sowohl in Italien wie auch in Österreich lediglich
buchmäßig dem Darlehensbetrag zugeschlagen wurden, dann wurde damit
dieser Zinsenertrag in den genannten Jahren der österreichischen
Körperschaftsbesteuerung zugeführt. Sollten diese Zinsen nunmehr im
Jahr 2004 tatsächlich entrichtet und damit der 10-prozentigen
Quellenbesteuerung in Italien zugeführt werden, dann kann diese
Quellensteuer nur auf die österreichische Körperschaftsteuer der Jahre
1994 bis 1996 angerechnet werden. Sollte dies nicht mehr möglich sein, weil
die fünfjährige Verjährungsfrist (innerhalb derer eine
Bescheidanpassung an die Erfordernisse des DBA-Rechtes gemäß
§
299 Abs. 4 BAO noch möglich wäre) bereits abgelaufen und seinerzeit
keine bloß vorläufige Veranlagung durchgeführt worden ist, dann
tritt hierdurch der Effekt einer Doppelbesteuerung ein. Ob in diesem Fall noch
Entlastungsmaßnahmen nach § 48 BAO in Frage kommen, kann nicht im
EAS-Verfahren beantwortet werden, sondern müsste im Zusammenwirken mit dem
zuständigen Finanzamt unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten des
Falles individuell beurteilt werden.
25. August
2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 11 DBA I (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Italien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 125/1985
- § 97 Abs. 4 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 48 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- L 333/2-IV/4/03
- Stammnummer
- 36757
- Gültig
- 25.08.2003 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF