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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2341

Zeitverschobene Anrechnung italienischer Zinsenquellensteuer

geltende FassungEAS-AuskunftL 333/2-IV/4/03vom 25.08.2003

Wortlaut laut Findok

Ausländische Steuern können nach Maßgabe von Doppelbesteuerungsabkommen immer nur auf jene österreichische Steuer angerechnet werden, die von den betreffenden ausländischen Einkünften erhoben wurde. Hat eine österreichische Muttergesellschaft in den Jahren 1994 bis 1996 ihrer italienischen Tochtergesellschaft ein fremdüblich verzinstes Darlehen gewährt, wobei die Zinsen nicht entrichtet, sondern sowohl in Italien wie auch in Österreich lediglich buchmäßig dem Darlehensbetrag zugeschlagen wurden, dann wurde damit dieser Zinsenertrag in den genannten Jahren der österreichischen Körperschaftsbesteuerung zugeführt. Sollten diese Zinsen nunmehr im Jahr 2004 tatsächlich entrichtet und damit der 10-prozentigen Quellenbesteuerung in Italien zugeführt werden, dann kann diese Quellensteuer nur auf die österreichische Körperschaftsteuer der Jahre 1994 bis 1996 angerechnet werden. Sollte dies nicht mehr möglich sein, weil die fünfjährige Verjährungsfrist (innerhalb derer eine Bescheidanpassung an die Erfordernisse des DBA-Rechtes gemäß § 299 Abs. 4 BAO noch möglich wäre) bereits abgelaufen und seinerzeit keine bloß vorläufige Veranlagung durchgeführt worden ist, dann tritt hierdurch der Effekt einer Doppelbesteuerung ein. Ob in diesem Fall noch Entlastungsmaßnahmen nach § 48 BAO in Frage kommen, kann nicht im EAS-Verfahren beantwortet werden, sondern müsste im Zusammenwirken mit dem zuständigen Finanzamt unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten des Falles individuell beurteilt werden. 25. August 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Darlehenfremdübliche VerzinsungQuellensteueranrechnungZinsenquellensteuerVerjährungsfristen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
L 333/2-IV/4/03
Stammnummer
36757
Gültig
25.08.2003 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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