Findok · EAS-Auskünfte
EAS 71
Abfindung eines schweizerischen Gesellschafters durch eine österreichische Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftS 236/47/1-IV/4/92vom 14.01.1992
Wortlaut laut Findok
Tritt eine schweizerische Gesellschaft ihren 23-prozentigen
Anteil an einer österreichischen Kapitalgesellschaft an diese gegen eine
fremdübliche Abgeltung ("Amortisationsentgelt") ab, liegt ein
Veräußerungsvorgang vor, der der Zuteilungsregel des Artikels 13 des
DBA-Schweiz zu unterstellen ist. Der hierbei erzielte Gewinn (die auf die
entstandenen stillen Reserven samt Firmenwert zurückzuführende
Differenz zwischen den seinerzeitigen Anschaffungskosten und dem
Amortisationsentgelt) ist daher in Österreich steuerfrei. Auch wenn das
Amortisationsentgelt aus dem Reingewinn und freien Rücklagen der
österreichischen Gesellschaft finanziert wird, kann der Vorgang nicht als
eine mit 5% Quellensteuer zu belastende Dividendenausschüttung im Sinn des
Artikels 10 des DBA-Schweiz qualifiziert werden.
14.
Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 13 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
- Art. 10 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
FremdüblichkeitFremdvergleichFremdverhaltensgrundsatzVeräußerungsgewinnVeräußerungserlösstille ReservenQuellenbesteuerung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- S 236/47/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18445
- Gültig
- 14.01.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF