Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2435
Fremdübliche Weiterverrechnung von Geschäftsführeraufwendungen
geltende FassungEAS-AuskunftP 8/1-IV/4/04vom 15.03.2004
Wortlaut laut Findok
Wird ein
in Österreich ansässiger Geschäftsführer einer
österreichischen Kapitalgesellschaft auch mit der Verantwortung für
eine deutsche Konzerngesellschaft betraut, wobei etwa je 50% der Arbeitszeit auf
die beiden Gesellschaften entfallen, dann wird sich als Methode für den
Ansatz eines fremdüblichen Verrechnungspreises, den die deutsche
Gesellschaft ihrer österreichischen Konzerngesellschaft für die
Zurverfügungstellung des Geschäftsführers zu bezahlen hat, in
erster Linie die Kostenaufschlagsmethode anbieten. Nach dieser Methode muss die
deutsche Gesellschaft jedenfalls alle Kosten abgelten, die der
österreichischen Gesellschaft aus dieser Übernahme der
Leitungsfunktion für die deutsche Gesellschaft erwachsen.
Ist das Sachverhaltsbild in diesem Zusammenhang so zu
sehen, dass der Geschäftsführer zu 50% an die deutsche Gesellschaft
verliehen wird und dass er aus diesem Grund seinem Arbeitgeber (der
österreichischen Kapitalgesellschaft) nur mehr die Hälfte seiner
Arbeitszeit widmet, dann werden in der Regel 50% aller Kosten des Arbeitgebers,
die Grundlage für die Berechnung des fremdüblichen Preises für
die Dienstnehmerüberlassung bilden. Wird ausschließlich vom
österreichischen Arbeitgeber nach wie vor eine
Abfertigungsrückstellung und eine Pensionsrückstellung dotiert, so
wird auch dieser Aufwand als Kostenfaktor in die Preisberechnung einzubeziehen
sein. Ob im konkreten Fall besondere Gegebenheiten vorliegen, die einen
abweichenden Fremdpreis rechtfertigen könnten (z.B. keine Vollauslastung
des Geschäftsführers in der österreichischen
Kapitalgesellschaft), kann als reine Sachverhaltsfrage nicht im ministeriellen
EAS-Verfahren beurteilt werden.
15.
März 2004 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 8/1-IV/4/04
- Stammnummer
- 9794
- Gültig
- 15.03.2004 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF