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EAS 1990Erbübergang von italienischem Liegenschaftsbesitz und Aktien und Anleihen im Depot einer italienischen Bank
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 145/1-IV/4/0214.02.2002

  Hatte eine Erblasserin im Zeitpunkt ihres Todes den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Italien, so besteht grundsätzlich Bereitschaft, italienischen Liegenschaftsbesitz, der an die in Italien lebende Tochter (mit inländischem Zweitwohnsitz) im Erbweg übergeht, soweit dies zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung erforderlich ist, gemäß § 48 BAO…

EAS 1945Italienischer Immobilienbesitz einer österreichischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 693/3-IV/4/0105.11.2001

…nach österreichischem Recht (unter Abzug der gennanten Aufwendungen) ermittelten Italien-Einkünfte in die inländische Besteuerungsgrundlage einbezogen werden. Allerdings werden bei der Höchstbetragsberechnung für die Anrechnung der italienischen Steuern nicht die in Italien besteuerten Mieteinnahmen, sondern die nach österreichischem Recht ermittelten Netto-Mieteinkünfte anzusetzen sein. 05…

EAS 1130Italienischer Liegenschaftserwerb auf Leibrente
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 152/1-IV/4/9711.08.1997

Erwirbt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger in seinem Privatvermögen italienischen Liegenschaftsbesitz gegen Leibrente, dann sind die Leibrentenzahlungen nach Maßgabe des § 18 Abs. 1 Z. 1 EStG (ab Überschreiten des bewertungsrechtlich kapitalisierten Rentenwertes) in gleicher Weise wie bei Erwerb von inländischem Grundvermögen als Sonderausgabe abzugsfähig. 11…

EAS 116Erbschaftssteuerbefreiung für italienischen Liegenschaftsbesitz möglich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3243/1/1-IV/4/9209.04.1992

…lediglich über einen Zweitwohnsitz (in einem Gebäude, das teilweise an einen Arzt vermietet ist und teilweise privat als Wohnung genutzt wurde), so besteht grundsätzlich Bereitschaft italienischen Liegenschaftsbesitz, der an den in Italien lebenden Ehegatten im Erbweg übergeht, soweit dies zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung erforderlich…

EAS 2792Italienischer stiller Gesellschafter an einer vermögensverwaltenden österreichischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0601-IV/4/200620.11.2006

Hat eine italienische Kapitalgesellschaft eine (echte) stille Beteiligung an einer österreichischen GmbH erworben, dann unterliegen die Gewinnzuweisungen an den italienischen Partner gemäß Artikel 7 Abs. 8 des österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens der vollen österreichischen Besteuerung. Ziel und Zweck der in Artikel 7 Abs. 8 enthaltenen Regelung…

EAS 2189Anrechnung italienischer Steuern von Mieteinkünften auf die österreichische Steuer vom Veräußerungsgewinn
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 693/1-IV/4/0216.12.2002

…lit. a DBA-Italien sind italienische Steuern bis zur Höhe jener österreichischen Körperschaftsteuer anzurechnen, die "auf die Einkünfte, die in Italien besteuert werden dürfen, entfällt" ("anrechenbarer Höchstbetrag"). Aus dieser Abkommensbestimmung folgt, dass für die Ermittlung des "anrechenbaren Höchstbetrages" eine Zusammenfassung jener italienischen Einkünfte zulässig ist…

EAS 3215Ablösezahlungen des Untermieters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0967-IV/4/201111.05.2011

Hat eine italienische Kapitalgesellschaft (I-SPA) seit mehreren Jahren in Österreich Geschäftslokale gemietet und diese nach diversen Adaptierungsarbeiten an österreichische Betreibergesellschaften untervermietet, dann unterliegt sie mit den aus der Untervermietung erzielten Einkünften der österreichischen Besteuerung. Die inländische Steuerpflicht gründet sich ab der Veranlagung 2006 nicht…

EAS 2773Italienische Leasingraten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0514-IV/4/200622.09.2006

Lizenzgebühren, die von italienischen Kapitalgesellschaften an zu mehr als 50% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Italien in Italien einer 10%igen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in Italien von…

EAS 2525Deutsche Immobilien-KG mit inländischem Liegenschaftsbesitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0253-IV/4/200406.12.2004

  Halten in Deutschland ansässige Personen im Wege einer deutschen Kommanditgesellschaft eine österreichische Liegenschaft, wobei die deutsche KG nicht als Immobilien-Investmentfonds einzustufen ist, weil sie keine weiteren Liegenschaften besitzt, und ist die Funktion der deutschen KG bloß als vermögensverwaltend einzustufen, dann erzielen die Gesellschafter…

EAS 518Veräußerung von Anteilen an einer italienischen OHG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2125/7/1-IV/4/9419.12.1994

…ebenfalls nicht die Anwendung des Halbsteuersatzes. Geschäftsführerbezüge: In der steuerlichen Behandlung der italienischen Geschäftsführerbezüge tritt durch die Transaktionen keine Änderung ein. Denn infolge des auf der Bilanzbündeltheorie abgestützten Besteuerungsdurchgriffes (der auch durch die zwischengeschaltete Mutter-KG hindurch erfolgt) stellt der italienische Geschäftsführerbezug einen Vorausgewinn dar…

EAS 761Dividenden- und Zinsenzufluss nach Wohnsitzverlegung nach Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2440/3/1-IV/4/9521.11.1995

  Dividenden ausländischer Aktien und ausländische Anleihezinsen, die erst nach einer Mitte 1993 erfolgten Wohnsitzverlegung nach Italien (unter Aufgabe des inländischen Wohnsitzes) zufließen, dürfen weder nach Art. 10 und 11 des DBA-Italien noch nach innerstaatlichem Recht (wegen Zuflusses im Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht) in…

EAS 2422Kreditzinsen an eine italienische Bank mit inländischer Anlagenbesicherung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 43/2-IV/4/0403.02.2004

Eine italienische Bank, die im Rahmen der Vergabe eines multilateralen Konsortialkredites von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Zinsen bezieht, unterliegt gemäß § 98 Abs. 1 Z. 5 EStG nur dann der inländischen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht, wenn die der Zinsenzahlung zugrundeliegende Kapitalforderung "durch inländischen Grundbesitz, durch inländische Rechte, die den…

EAS 3163Wegzugsbesteuerung und DBA-Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1605-IV/4/201021.06.2010

…nach § 295a BAO im Wege der Abänderung des Steuerbescheides des Wegzugsjahres festzusetzen (Philipp-Loukota-Jirousek, Internationales Steuerrecht, Z 13-107). Die von italienischer Seite geäußerte Auffassung, dass eine Erhebung der Wegzugssteuerschuld im Veräußerungsjahr durch das Doppelbesteuerungsabkommen untersagt ist, wird daher nicht geteilt. Bundesministerium für Finanzen…

EAS 460Italienische Kapitalerträge und Sozialversicherungspensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 691/19/1-IV/4/9427.06.1994

…DBA-Italien ausschließlich in Österreich steuerpflichtig. Italienische Aktiendividenden: Italien ist gem. Art. 10 DBA-Italien berechtigt, eine mit 15% begrenzte Quellensteuer zu erheben, die auf die in Österreich von den Dividenden zu erhebende österreichische Einkommensteuer anrechenbar ist. Italienische Sozialversicherungspension: Das Besteuerungsrecht liegt ausschließlich bei Österreich…

EAS 279Erwerb italienischer Staatsanleihen durch die britische Niederlassung einer österreichischen Bank
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3307/5/1-IV/4/9324.06.1993

…eine österreichische Bank Zinsen aus italienischen Staatsanleihen, so sind diese Zinsen gemäß Artikel 11 Abs. 3 lit. a DBA-Italien von der italienischen Quellenbesteuerung zu entlasten. Dieser Entlastungsanspruch geht nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen nicht dadurch verloren, dass die italienischen Staatsanleihen zum Betriebsvermögen einer…

EAS 625Veräußerung italienischer Gesellschaftsanteile
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 39/47/1-IV/4/9521.04.1995

  Veräußert ein in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger einen Teil seiner Beteiligung an einer italienischen GmbH, so muss dieser Vorgang gemäß Artikel 13 Abs. 3 DBA-Italien in Italien von der Besteuerung freigestellt werden; das Besteuerungsrecht wird nach dieser Abkommensbestimmung Österreich zugeteilt. Ob Österreich dieses…

EAS 2240Italienisches Aufwertungswahlrecht für Beteiligungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 332/2-IV/4/0324.03.2003

…Steuerpflicht sind die ausländischen Einkünfte stets nach österreichischem Recht zu ermitteln. Wird daher in Italien bei einer im Privatvermögen gehaltenen 11-prozentigen Beteiligung an einer italienischen Kapitalgesellschaft vom italienischen Wahlrecht der Beteiligungsaufwertung Gebrauch gemacht, dann führt dies auf österreichischer Seite nicht zu einem im Aufwertungsjahr…

EAS 1621Behandlung des wirtschaftlichen Eigentums an einem inländischen Grundstück im Erbschaftssteuerabkommen mit Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 589/1-IV/4/0003.04.2000

Hat ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger zu Lebzeiten mit seiner Ehegattin einen Vertrag zum Zweck des treuhändigen Erwerbes einer österreichischen Liegenschaft abgeschlossen und wurde die Ehegattin in Erfüllung dieser Treuhandvereinbarung grundbücherliche Eigentümerin dieser österreichischen Liegenschaft, dann unterliegt nach Auffassung des BM für Finanzen der im…

EAS 1445Italienischer Schiffsanlegeplatz als Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 307/1-IV/4/9910.05.1999

…spielen, da aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens mit Italien das Steueranrechnungsverfahren und nicht das Steuerfreistellungsverfahren zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung angewendet wird, sodaß auch bei Bestand einer italienischen Betriebstätte die aus der Vermietung erzielten Einkünfte der österreichischen Besteuerung unterliegen. 10. Mai 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…

EAS 3052Verlosung von österreichischen Immobilien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0897-IV/4/200924.04.2009

Erwirbt eine maltesische Kapitalgesellschaft eine österreichische Immobilie und bietet sie diese ausländischen Interessenten an, wobei jedoch kein Kaufpreis angesetzt, sondern eine Verlosung (jedes Los à 99 Euro) organisiert wird, dann stellt sich dieser Vorgang, wenn die Verlosung tatsächlich gegenüber einem unbestimmten Personenkreis durchgeführt wird, nicht…