Findok · EAS-Auskünfte
EAS 3052
Verlosung von österreichischen Immobilien
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0897-IV/4/2009vom 24.04.2009
Wortlaut laut Findok
Erwirbt eine maltesische
Kapitalgesellschaft eine österreichische Immobilie und bietet sie diese
ausländischen Interessenten an, wobei jedoch kein Kaufpreis angesetzt,
sondern eine Verlosung (jedes Los à 99 Euro) organisiert wird, dann
stellt sich dieser Vorgang, wenn die Verlosung tatsächlich gegenüber
einem unbestimmten Personenkreis durchgeführt wird, nicht als
Immobilienveräußerung dar, weil der Erwerber des schließlich
gezogenen Loses die Immobilie unentgeltlich erwirbt.
Allerdings räumt der Grundstückseigentümer
jedem Loserwerber eine Gewinnchance ein und erbringt ihm dadurch eine Leistung,
die im Fall einer gewerblich tätigen Kapitalgesellschaft zu Einkünften
aus Gewerbebetrieb führt. Durch die ab 2006 wirksam gewordene Erweiterung
der beschränkten Steuerpflicht auf jeden ausländischen
Gewerbetreibenden "bei dem im Inland unbewegliches Vermögen vorliegt"
unterliegen die betreffenden Einkünfte der inländischen Besteuerung.
Denn im Zeitraum der Gewinnerzielung (Leistungserbringung durch Einräumung
der Gewinnchancen) ist diese Voraussetzung erfüllt.
Artikel 6 des DBA-Malta hält diesen inländischen
Besteuerungsanspruch auch auf völkerrechtlicher Ebene aufrecht. Denn nicht
nur "Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen" sondern auch Einkünfte
"jeder anderen Art der Nutzung unbeweglichen Vermögens" sind dem Lagestaat
der Immobilie zur Besteuerung überlassen. Da die Verlosungsaktion
unabdingbar der inländischen Immobilie bedarf, liegt damit nach Auffassung
des BM für Finanzen ein solcher Fall einer "anderen Nutzung des
inländischen unbeweglichen Vermögens" vor.
Bundesministerium für
Finanzen, 24. April 2009
Normen und Schlagworte
- Art. 6 DBA M (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Malta (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 294/1979
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0897-IV/4/2009
- Stammnummer
- 40802
- Gültig
- 24.04.2009 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF