…des DBA-Malta hält diesen inländischen Besteuerungsanspruch auch auf völkerrechtlicher Ebene aufrecht. Denn nicht nur "Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen" sondern auch Einkünfte "jeder anderen Art der Nutzung unbeweglichen Vermögens" sind dem Lagestaat der Immobilie zur Besteuerung überlassen. Da die Verlosungsaktion unabdingbar der inländischen Immobilie bedarf…
…Hauptwohnsitz in Österreich oder im Ausland hat. Denn nach den Regeln der internationalen Doppelbesteuerungsabkommen wird in solchen Fällen stets dem Lagestaat das Besteuerungsrecht eingeräumt. Die vorstehenden Grundsätze lassen sich allerdings nicht ohne Weiteres auf die Besteuerung der Übertragung von Kapitalvermögen anwenden; vor allem dann nicht…
…Aussage: "Zinsenertrag, der als funktioneller Nebenertrag in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht, unterliegt nach der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen der Besteuerung im Lagestaat des Grundstückes der Besteuerung und fällt nicht unter Art. 11 (Verständigung vom 1.6.94)". 24. Juni…
…13 des Abkommens verwendeten Begriffes "Veräußerung". Denn das Besteuerungsrecht an Gewinnen aus der Veräußerung von unbeweglichem oder beweglichem Betriebsvermögen wird nicht dem Ansässigkeitsstaat, sondern dem Lagestaat des Vermögens zugewiesen; wird die Betriebsübertragung gegen Versorgungsrente daher als "Veräußerung" eingestuft, würde der auf die Übertragung des Kommanditanteils…
…der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, "deren Aktivvermögen überwiegend aus unbeweglichem Vermögen in einem Vertragstaat besteht", der ausschließlichen Besteuerung im Lagestaat des unbeweglichen Vermögens. Im Schlussprotokoll wird hierzu klargestellt, dass das "Überwiegen" des Liegenschaftsbesitzes nicht auf der Grundlage der Verkehrswerte, sondern auf der Grundlage der…
…derzufolge das Besteuerungsrecht an Zinsen aus Forderungen, die durch unbewegliches Vermögen hypothekarisch gesichert sind, dem Lagestaat der Liegenschaft übertragen wird. Angesichts der für das heutige Abkommensrecht atypischen Eigenschaft dieser Vorschrift ist kein Grund erkennbar, sie extensiv auszulegen. Wird daher von einer österreichischen Leasinggesellschaft eine griechische…
…aus Forderungen, die durch unbewegliches Vermögen hypothekarisch gesichert sind, der ausschließlichen Besteuerung im Lagestaat des betroffenen Grundstückes. Nach Auffassung des BM für Finanzen ist der Zeitpunkt für diese Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Lagestaat nicht mit der grundbücherlichen Einverleibung des Pfandrechtes verknüpft. Wesentlich ist, dass…
…GmbH beteiligt, welche wiederum inländische Gebäude und Grundstücke besitzt. Veräußert die natürliche Person diese Anteile, so kommt es für die Frage eines Besteuerungsrechts des Lagestaats Österreich zunächst darauf an, ob es sich bei den Anteilen an der österreichischen GmbH gemäß Art. 13 Abs. 2 lit…
…Anteilsveräußerung nach dieser Abkommensbestimmung im Lagestaat - hier in Österreich - besteuert werden. Der Begriff des unbeweglichen Vermögens iSd Art. 13 Abs. 2 DBA-Großbritannien richtet sich nach Art. 6 Abs. 2 DBA-Großbritannien, wonach der Begriffsinhalt auf das innerstaatliche Recht des Lagestaats abstellt (vgl Loukota/Jirousek…
…findet sich dort folgende Aussage: "Zinsenertrag, der als funktioneller Nebenertrag in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht, unterliegt nach der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen im Lagestaat des Grundstückes der Besteuerung und fällt nicht unter Art. 11 (Verständigung vom 1. Juni 1994)"…
…Besteuerung von Immobilieninvestmentfonds nur von untergeordneter Bedeutung, da das Besteuerungsrecht an den Erträgnissen der vom Fonds erworbenen Auslandsimmobilien im Allgemeinen nach Artikel 6 der DBA dem Lagestaat der Grundstücke überlassen wird. Hat daher eine österreichische Kapitalanlagegesellschaft einen offenen Immobilienfonds aufgelegt, der in deutschen Immobilien investiert…
…14 Abs. 1 lit. a DBA Ö - D Österreich als dem Lagestaat zu. Eine Kapitalforderung, die dem in Deutschland ansässigen Inhaber des Rechtes gegen die österreichische Kapitalgesellschaft in Bezug auf die Abrechnung der Tonnagegebühr zusteht, wäre nach Ansicht des BMfF als vom Schürfrecht getrenntes selbständiges…
…der in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht, nach der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen der Besteuerung im Lagestaat des Grundstückes der Besteuerung unterliegt. Dies entspricht der im Verständigungsfall "XXXX" getroffenen Lösung, derzufolge Zinsenertrag aus Deckungswerten für die Abfertigungsrückstellung ebenfalls nach der…
…Immobilien (Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne) bleiben dabei außer Ansatz, wenn das jeweilige DBA hinsichtlich der Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen dem Lagestaat das Besteuerungsrecht zuweist und die Befreiungsmethode vorsieht oder die Einkünfte dieser Immobilie aufgrund einer Maßnahme gemäß § 48 BAO von der Besteuerung ausgenommen sind (siehe Rz…
…Application of the OECD Model Tax Convention to Partnerships") für den Bereich der einkommensteuerlichen DBA entwickelt worden ist, nämlich durch Steuerfreistellung jener Vermögenswerte, an denen dem Lagestaat - in korrekter Anwendung seines innerstaatlichen Rechts bei der Abkommensauslegung - das Besteuerungsrecht zusteht. Bundesministerium für Finanzen, 10. März 2006
…der Serviceleistungen im Vordergrund stehen, könnte die Auffassung vertreten werden, dass untergeordnete Elemente einer Grundstücksuntervermietung das Schicksal der Hauptleistung teilen und nicht nach Artikel 3 DBA-Deutschland im Lagestaat des Grundstückes zu versteuern sind. 16. Dezember 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…definiert den Ansässigkeitsstaat als jenen Staat, in dem sich der Sitz oder Ort der Geschäftsleitung einer Geschäftseinheit befindet; eine Betriebsstätte gilt im Lagestaat als ansässig. Befinden sich bei einer Geschäftseinheit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in unterschiedlichen Staaten (Doppelansässigkeit), dann wird die Kollisionsregel des geltenden…
…Einnahmen von 366 € monatlich, die in Anbetracht der Ansässigkeit der Bf (in Deutschland) gem. Art. 6 DBA-Deutschland von Österreich als Lagestaat besteuert werden dürften. Da sich auf Grund des Hinzurechnungsbetrages von 9.000,00 € gem. § 102 Abs. 3 EStG 1988 bei beschränkter…
…betreffend Gewinne aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens. Das Besteuerungsrecht wird in diesen Fällen dem Betriebstätten- bzw. Lagestaat zugeteilt, somit in beiden Fällen Österreich. Da im Verhältnis zu Italien jedoch zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Methode der Steueranrechnung anzuwenden ist, dürfen sowohl die gewerbliche Sozialversicherungsrente als…
…zB Betriebsstätte, unbewegliches Vermögen) übergeht, das mangels eines DBA oder aufgrund eines DBA mit Anrechnungsmethode mit dem Lagestaat vor der verschmelzungsbedingten Übertragung in Österreich besteuert werden konnte; ein Schifffahrt- oder Luftfahrtunternehmen übertragen wird und dieses aufgrund eines DBA mit dem Ansässigkeitsstaat der übernehmenden Körperschaft, das…