Findok · EAS-Auskünfte
EAS 497
Vermögensteuerliche Behandlung eines Schürfrechtes und der Kapitalforderung der daraus abreifenden Tonnagegebühr
geltende FassungEAS-AuskunftC 30/73/1-IV/4/94vom 19.09.1994
Wortlaut laut Findok
Verfügt ein in Deutschland ansässiger und in
Österreich beschränkt steuerpflichtiger deutscher Staatsbürger
über ein österreichisches Schürfrecht, welches er einer
österreichischen Kapitalgesellschaft gegen eine quartalsweise im nachhinein
abzurechnende "Tonnagegebühr" überlässt, so steht aus
vermögensteuerlicher Sicht das Besteuerungsrecht an diesem Schürfrecht
entsprechend der Belegenheitsregel gem. Art. 14 Abs. 1 lit. a DBA Ö - D
Österreich als dem Lagestaat zu. Eine Kapitalforderung, die dem in
Deutschland ansässigen Inhaber des Rechtes gegen die österreichische
Kapitalgesellschaft in Bezug auf die Abrechnung der Tonnagegebühr zusteht,
wäre nach Ansicht des BMfF als vom Schürfrecht getrenntes
selbständiges bewegliches Wirtschaftsgut anzusehen, hinsichtlich dessen
gemäß Art. 14 Abs. 2 DBA Ö - D dem Wohnsitzstaat, sonach also
Deutschland, das Besteuerungsrecht eingeräumt wird.
Der Umstand, dass das dem österreichischen
Besteuerungsanspruch unterliegende Schürfrecht einer Wertminderung
unterliegt, die jedoch mangels Überschreitens der Neuveranlagungsgrenzen
des § 13 Abs. 1 Z 1 VStG zu keiner Neuveranlagung der Vermögensteuer
hinsichtlich des in Österreich steuerpflichtigen Inlandsvermögens des
beschränkt Steuerpflichtigen führt, ändert nichts an der
Besteuerungsberechtigung Deutschlands hinsichtlich der vorstehend erwähnten
Kapitalforderung. Da es sich im vorliegenden Fall um die Besteuerung von zwei
selbständigen Wirtschaftsgütern handelt, kann darin auch keine dem DBA
widersprechende Doppelbesteuerung erblickt werden.
19.
September 1994 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 14 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- C 30/73/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17588
- Gültig
- 19.09.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF