Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2720
Sale and lease back Verträge mit griechischen Immobilien
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0204-IV/4/2006vom 28.04.2006
Wortlaut laut Findok
Artikel 6 Abs. 4 DBA-Griechenland
enthält eine für das moderne Abkommensrecht ungewöhnliche
Bestimmung, derzufolge das Besteuerungsrecht an Zinsen aus Forderungen, die
durch unbewegliches Vermögen hypothekarisch gesichert sind, dem Lagestaat
der Liegenschaft übertragen wird. Angesichts der für das heutige
Abkommensrecht atypischen Eigenschaft dieser Vorschrift ist kein Grund
erkennbar, sie extensiv auszulegen.
Wird daher von einer österreichischen
Leasinggesellschaft eine griechische Liegenschaft angekauft und in der Folge an
den griechischen Grundverkäufer rückvermietet und stellt sich diese
Transaktion in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Darlehensgewährung an
den griechischen Grundverkäufer dar, dann vermag das
Doppelbesteuerungsabkommen keine Steuerbefreiung für den Zinsenanteil der
Zahlungen des griechischen Mieters zu bewirken. Denn der Umstand, dass mit der
Einräumung des zivilrechtlichen Eigentums an der griechischen Liegenschaft
der gleiche Besicherungszweck angestrebt wird wie mit der Bestellung einer
Hypothek zugunsten des Darlehensgebers, vermag nicht darüber
hinwegzutäuschen, dass eben keine hypothekarische Besicherung erfolgt ist.
Nur diese vermag aber die Steuerbefreiung zu rechtfertigen.
Bundesministerium für Finanzen, 28. April 2006
Normen und Schlagworte
- Art. 6 Abs. 4 DBA GR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Griechenland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 39/1972
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0204-IV/4/2006
- Stammnummer
- 22384
- Gültig
- 28.04.2006 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF