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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2992

Außerbetriebliche Versorgungsrente nach Hauptwohnsitzverlegung in die Schweiz

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/1924-IV/4/2008vom 23.07.2008

Wortlaut laut Findok

Überträgt der Alleingesellschafter einer österreichischen GmbH&CoKG seine Anteile an der Kommanditgesellschaft und an der Komplementärgesellschaft gegen Leistung einer Versorgungsrente von monatlich 8.000 Euro an seinen Sohn und wird in der Folge der Wohnsitz in die Schweiz verlegt, dann unterliegt die Versorgungsrente, die in der Einkunftsart "sonstige Einkünfte" zufließt, bereits nach inländischem Recht keiner beschränkten Steuerpflicht in Österreich, sodass eine Auseinandersetzung mit den Wirkungen des DBA Schweiz entbehrlich ist. Wird allerdings ein österreichischer Wohnsitz als Zweitwohnsitz beibehalten, dann bleibt nach inländischem Recht die unbeschränkte Steuerpflicht und damit auch die Steuerpflicht der Versorgungsrente als "sonstige Einkunft" erhalten. In diesem Fall bedarf es daher der Auslegung des in Artikel 13 des Abkommens verwendeten Begriffes "Veräußerung". Denn das Besteuerungsrecht an Gewinnen aus der Veräußerung von unbeweglichem oder beweglichem Betriebsvermögen wird nicht dem Ansässigkeitsstaat, sondern dem Lagestaat des Vermögens zugewiesen; wird die Betriebsübertragung gegen Versorgungsrente daher als "Veräußerung" eingestuft, würde der auf die Übertragung des Kommanditanteils entfallende Rententeil der Steuerpflicht in Österreich unterliegen. Es könnte allerdings auf der Grundlage von Artikel 3 Abs. 2 des Abkommens unter Rückgriff auf innerstaatliches Recht der Standpunkt vertreten werden, dass nur Kaufpreisrenten, nicht aber Renten, die nur kraft Rentenform steuerpflichtig werden, zu "Gewinnen aus der Veräußerung" im Sinn von Art. 13 DBA Schweiz führen. Mit Deutschland ist in Ziffer 5 des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland eine derartige Auslegung vereinbart worden. Eine solche Auslegungsübereinkunft besteht indessen nicht mit der Schweiz. Wird allerdings die Versorgungsrente in der Schweiz besteuert, dann könnte dies als Zeichen einer übereinstimmenden DBA-Auslegung gewertet werden (Hinweis auf EAS 792). Bundesministerium für Finanzen, 23. Juli 2008

Normen und Schlagworte

VersorgungsrentenAnteilsübertragungAnteilsveräußerungVeräußerungWohnsitzverlegunginländischer Zweitwohnsitzunbewegliches Betriebsvermögenbewegliches BetriebsvermögenLagestaat

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/1924-IV/4/2008
Stammnummer
36476
Gültig
23.07.2008 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF