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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1686

Zinserträge einer grundstücksverwaltenden KG

geltende FassungEAS-AuskunftT 201/9-IV/4/00vom 10.07.2000

Wortlaut laut Findok

In Konsultationsgesprächen mit Deutschland ist am 1. Juni 1994 folgende übereinstimmende Verwaltungspraxis festgestellt worden: "Es besteht Einvernehmen, dass Zinsenertrag, der in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht, nach der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen der Besteuerung im Lagestaat des Grundstückes der Besteuerung unterliegt. Dies entspricht der im Verständigungsfall "XXXX" getroffenen Lösung, derzufolge Zinsenertrag aus Deckungswerten für die Abfertigungsrückstellung ebenfalls nach der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen behandelt worden ist." Damit wurde die in EAS 316 erteilte Auskunft international abgesichert, in der es um die steuerliche Zuordnung des Zinsenertrages einer deutschen Immobilien-KG unter die Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen ging. Diese Betrachtungsweise gilt reziprok auch für Fälle österreichischer grundstücksverwaltender Kommanditgesellschaften mit deutschen Kommanditisten. 10. Juli 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

grundstücksverwaltendGrundstücksverwaltung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
T 201/9-IV/4/00
Stammnummer
2716
Gültig
10.07.2000 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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