Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1686
Zinserträge einer grundstücksverwaltenden KG
geltende FassungEAS-AuskunftT 201/9-IV/4/00vom 10.07.2000
Wortlaut laut Findok
In Konsultationsgesprächen mit
Deutschland ist am 1. Juni 1994 folgende übereinstimmende Verwaltungspraxis
festgestellt worden:
"Es besteht Einvernehmen, dass Zinsenertrag, der in einem
ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens
steht, nach der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen der
Besteuerung im Lagestaat des Grundstückes der Besteuerung unterliegt. Dies
entspricht der im Verständigungsfall "XXXX" getroffenen Lösung,
derzufolge Zinsenertrag aus Deckungswerten für die
Abfertigungsrückstellung ebenfalls nach der Zuteilungsregel für
unbewegliches Vermögen behandelt worden ist."
Damit wurde die in EAS 316 erteilte Auskunft
international abgesichert, in der es um die steuerliche Zuordnung des
Zinsenertrages einer deutschen Immobilien-KG unter die Zuteilungsregel für
unbewegliches Vermögen ging. Diese Betrachtungsweise gilt reziprok auch
für Fälle österreichischer grundstücksverwaltender
Kommanditgesellschaften mit deutschen Kommanditisten.
10. Juli
2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- T 201/9-IV/4/00
- Stammnummer
- 2716
- Gültig
- 10.07.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF