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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 3163

Wegzugsbesteuerung und DBA-Italien

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/1605-IV/4/2010vom 21.06.2010

Wortlaut laut Findok

Verlegt ein in Österreich lebender Italiener seinen Wohnsitz nach Italien, dann unterliegt der Wertzuwachs seiner 75-prozentigen Beteiligung an einer österreichischen GmbH der Wegzugsbesteuerung nach § 31 EStG 1988. Art. 13 Abs. 3 DBA-Italien steht dieser Wegzugsbesteuerung nicht im Weg, weil die anfallende Steuerschuld noch keinen grenzüberschreitenden Vorgang betrifft; sie ist in der gedanklich letzten Sekunde vor dem Wegzug nach Italien entstanden. Auch bei Inanspruchnahme des Besteuerungsaufschubes hindert Art. 13 Abs. 3 nicht, die Steuer bei einem nach dem Wegzug stattfindenden tatsächlichen Verkauf zu erheben. Es ist wohl richtig, dass der Zuzugsstaat das Recht für sich in Anspruch nehmen kann, im Fall einer nach dem Zuzug stattfindenden Veräußerung der Kapitalbeteiligung den gesamten nach seinem Recht eintretenden Wertzuwachs zu besteuern; dies kann auch einen Wertzuwachs betreffen, der sich noch vor dem Zuzug im Wegzugsstaat gebildet hat. Korrespondierend dazu wird der Wegzugsstaat durch Art. 13 Abs. 3 daran gehindert, diesen im Veräußerungsjahr erzielten Veräußerungsgewinn zu besteuern, er wird aber nicht daran gehindert, erst zu diesem Zeitpunkt die in der letzten Sekunde vor dem Wegzug noch in seinem Staatgebiet entstandene Steuerschuld zu erheben. Denn bei der "Wegzugssteuerschuld" handelt es um eine Steuerschuld des Wegzugsjahres und nicht des Jahres der tatsächlichen Veräußerung. Sie ist daher zufolge EStR 2000 Rz 6683d nach § 295a BAO im Wege der Abänderung des Steuerbescheides des Wegzugsjahres festzusetzen (Philipp-Loukota-Jirousek, Internationales Steuerrecht, Z 13-107). Die von italienischer Seite geäußerte Auffassung, dass eine Erhebung der Wegzugssteuerschuld im Veräußerungsjahr durch das Doppelbesteuerungsabkommen untersagt ist, wird daher nicht geteilt. Bundesministerium für Finanzen, 21. Juni 2010

Normen und Schlagworte

WegzugssteuerschuldBesteuerungsaufschub

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/1605-IV/4/2010
Stammnummer
48139
Gültig
21.06.2010 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF