Findok · EAS-Auskünfte
EAS 116
Erbschaftssteuerbefreiung für italienischen Liegenschaftsbesitz möglich
geltende FassungEAS-AuskunftB 3243/1/1-IV/4/92vom 09.04.1992
Wortlaut laut Findok
Hatte eine Erblasserin im Zeitpunkt
ihres Todes den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Italien und verfügte
sie in Österreich lediglich über einen Zweitwohnsitz (in einem
Gebäude, das teilweise an einen Arzt vermietet ist und teilweise privat als
Wohnung genutzt wurde), so besteht grundsätzlich Bereitschaft
italienischen Liegenschaftsbesitz, der
an den in Italien lebenden Ehegatten im Erbweg übergeht, soweit dies zur
Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung erforderlich ist,
gemäß
§ 48 BAO von der österreichischen Besteuerung zu
entlasten.
Als Entlastungsmethode könnte aus
Vereinfachungsgründen die Steuerfreistellungsmethode gewählt werden.
Dies deshalb, weil nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine dem
Gesetz entsprechende Ermessensübung dann gegeben ist, "wenn eine
Maßnahme verfügt wird, deren Ergebnis mit dem übereinstimmt, das
bei Bestand eines zwischenstaatlichen Vertrages nach den allgemeinen
Grundsätzen der zwischenstaatlichen Vereinbarungen zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung ipso jure eintreten würde" (VwGH v. 27. November 1978,
Zl. 2957/78). Das im Entwurf vorliegende und insoweit mit den OECD-Grundregeln
übereinstimmende Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien sieht vor, dass bei
Erblassern mit Mittelpunkt der Lebensinteressen in Italien Österreich keine
Besteuerungsrechte an italienischem Liegenschaftsbesitz wahrnehmen
darf.
Unter diesen Umständen erübrigt es sich,
besondere Überlegungen bezüglich der Bewertung des italienischen
Liegenschaftsbesitzes anzustellen.
9. April
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 48 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
LiegenschaftsvermögenSteuerentlastungSteuerbefreiungMittelpunkt der LebensinteressenLebensmittelpunktinländischer ZweitwohnsitzFreistellungSteuerfreistellungBefreiungssystemBefreiungsmethodeErbschaftsbesteuerung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 3243/1/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18546
- Gültig
- 09.04.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF