Hatte eine Erblasserin im Zeitpunkt ihres Todes den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Italien, so besteht grundsätzlich Bereitschaft, italienischen Liegenschaftsbesitz, der an die in Italien lebende Tochter (mit inländischem Zweitwohnsitz) im Erbweg übergeht, soweit dies zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung erforderlich ist, gemäß § 48 BAO…
Erwirbt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger in seinem Privatvermögen italienischen Liegenschaftsbesitz gegen Leibrente, dann sind die Leibrentenzahlungen nach Maßgabe des § 18 Abs. 1 Z. 1 EStG (ab Überschreiten des bewertungsrechtlich kapitalisierten Rentenwertes) in gleicher Weise wie bei Erwerb von inländischem Grundvermögen als Sonderausgabe abzugsfähig. 11…
…mangelhafter Begründung und Nichtvorliegens einer Gefährdung aufzuheben sein. Darüber hinaus hätte der belangten Behörde bei Einsicht in das offene Grundbuch Gewahr werden können, dass die Bw. Liegenschaftsbesitz in ihrem Eigentum halte, dessen Wert die sicherzustellende Forderung übersteige. Damit seien auch bereits aus diesem Grunde die…
…lediglich über einen Zweitwohnsitz (in einem Gebäude, das teilweise an einen Arzt vermietet ist und teilweise privat als Wohnung genutzt wurde), so besteht grundsätzlich Bereitschaft italienischen Liegenschaftsbesitz, der an den in Italien lebenden Ehegatten im Erbweg übergeht, soweit dies zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung erforderlich…
…Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch) Mitte Juli 1999 ab. Weiters werden die Teilnehmer dieses Programms auf die Absolvierung des CAMBRIGDE FIRST CERTIFICATE in Englisch und des DIPLOME D'ETUDES EN LANGUE FRANCAISE in Französisch vorbereitet. Die Prüfungen werden von den jeweiligen Instituten, dem Österreichisch…
…allen vier Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch) Mitte Juli 1999 ab. Weiters werden die Teilnehmer dieses Programms auf die Absolvierung des CAMBRIGDE FIRST CERTIFICATE in Englisch und des DIPLOME D'ETUDES EN LANGUE FRANCAISE in Französisch vorbereitet. Die Prüfungen werden von den jeweiligen Instituten…
…2023 mit Bescheid vom 15.01.2025 festgesetzt (noch ohne italienische Einkünfte). Mit Anbringen vom 05.06.2025 (tituliert als Antrag gem. § 295a BAO, vom Finanzamt aufgrund des Inhaltes als Antrag gem. § 299 BAO gedeutet) hat der Beschwerdeführer (in Folge Bf.) die italienischen Vermietungseinkünfte bekanntgegeben…
…Inland sowie Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, welche er in Italien erwirtschaftete. Er war an zwei italienischen Personengesellschaften beteiligt, deren ausschließlicher Geschäftszweig jeweils die Verwaltung eines Forstbetriebs war. Im Jahr 2020 wurde beim Bf eine abgabenrechtliche Außenprüfung gemäß § 147 BAO bezüglich der Veranlagungszeiträume 2012 bis…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vertreten durch Steuerberater, vom - 13. Juli 2006 gegen die Bescheide vom 8. Juni 2006 betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für den Zeitraum 1996 bis 2004 und Anspruchszinsen 2000 - 2002 und vom - 18.01.2008 betreffend Umsatzsteuer…
…Land- und Forstwirtschaft. Die zuletzt genannten Einkünfte erwirtschaftete diese in Italien, wo sie gemeinsam mit ihrem Ehegatten an zwei italienischen Personengesellschaften beteiligt war, deren ausschließlicher Geschäftszweig jeweils die Verwaltung eines Forstbetriebs gewesen ist. Im Jahr 2020 wurde bei der Bf eine abgabenrechtliche Außenprüfung gemäß § 150…
…anzurechnen. Über diese Vorgehensweise besteht zwischen den Parteien des Beschwerdeverfahrens Einigkeit. 3.1.2. Verkauf der ***L*** - Immobilienertragssteuer 2014 Im gegenständlichen Fall hat die Bf Anteile einer italienischen Kommanditgesellschaft erworben und im Jahr 2014 wieder verkauft. Einziges Vermögen dieser Gesellschaft war ein forstwirtschaftlicher Grundbesitz. Nach …
Hätten die Vertragspartner diese Bestimmungen über den angeblichen Zweck des Weiterverkaufs der Villa und betreffend die dreimonatige Kündigungsfrist für den Fall des Weiterverkaufs ernst genommen, so hätte die Bf seit Fertigstellung der Villa im Dezember 2005 bis zum Beginn der BP am 25.3.2010…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. März 2014 gegen den endgültigen Bescheid des ***FA*** vom 28. November 2013 betreffend Umsatzsteuer 2009, Steuernummer 029/8614 zu Recht erkannt: Der Beschwerde…
…der ***IT-OG1*** im Jahr 2015 durchgeführten Forst- und Umweltsanierungsarbeiten sind den vom Bf vorgelegten, im Jahr 2019 erstellten Bestätigungen von italienischen Forsttechnikern zu entnehmen. Die Bewilligung dieser Maßnahmen im Jahr 2012 wurde durch die Vorlage einer behördlichen Bescheinigung nachgewiesen. Die vom Bf in Italien…
Für das Jahr 2015 wurde festgestellt, dass der Bf aufgrund seiner Beteiligung von 1% an der italienischen Personengesellschaft ***IT-OG1*** Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft lukriert hat. Dies steht zwischen den Verfahrensparteien unstrittig fest. Fraglich ist, ob für diese Einkünfte der Hälftesteuersatz gemäß § 37 Abs…
…nach österreichischem Recht (unter Abzug der gennanten Aufwendungen) ermittelten Italien-Einkünfte in die inländische Besteuerungsgrundlage einbezogen werden. Allerdings werden bei der Höchstbetragsberechnung für die Anrechnung der italienischen Steuern nicht die in Italien besteuerten Mieteinnahmen, sondern die nach österreichischem Recht ermittelten Netto-Mieteinkünfte anzusetzen sein. 05…
Hat eine italienische Kapitalgesellschaft eine (echte) stille Beteiligung an einer österreichischen GmbH erworben, dann unterliegen die Gewinnzuweisungen an den italienischen Partner gemäß Artikel 7 Abs. 8 des österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens der vollen österreichischen Besteuerung. Ziel und Zweck der in Artikel 7 Abs. 8 enthaltenen Regelung…
…lit. a DBA-Italien sind italienische Steuern bis zur Höhe jener österreichischen Körperschaftsteuer anzurechnen, die "auf die Einkünfte, die in Italien besteuert werden dürfen, entfällt" ("anrechenbarer Höchstbetrag"). Aus dieser Abkommensbestimmung folgt, dass für die Ermittlung des "anrechenbaren Höchstbetrages" eine Zusammenfassung jener italienischen Einkünfte zulässig ist…
Hat eine italienische Kapitalgesellschaft (I-SPA) seit mehreren Jahren in Österreich Geschäftslokale gemietet und diese nach diversen Adaptierungsarbeiten an österreichische Betreibergesellschaften untervermietet, dann unterliegt sie mit den aus der Untervermietung erzielten Einkünften der österreichischen Besteuerung. Die inländische Steuerpflicht gründet sich ab der Veranlagung 2006 nicht…
Lizenzgebühren, die von italienischen Kapitalgesellschaften an zu mehr als 50% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Italien in Italien einer 10%igen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in Italien von…