Findok · EAS-Auskünfte
EAS 761
Dividenden- und Zinsenzufluss nach Wohnsitzverlegung nach Italien
geltende FassungEAS-AuskunftW 2440/3/1-IV/4/95vom 21.11.1995
Wortlaut laut Findok
Dividenden ausländischer Aktien und ausländische
Anleihezinsen, die erst nach einer Mitte 1993 erfolgten Wohnsitzverlegung nach
Italien (unter Aufgabe des inländischen Wohnsitzes) zufließen,
dürfen weder nach Art. 10 und 11 des DBA-Italien noch nach innerstaatlichem
Recht (wegen Zuflusses im Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht) in
Österreich einer Besteuerung unterzogen werden. Der Umstand, dass die
Kapitalerträge wirtschaftlich zumindest zum Teil als Früchte eines
auch noch während der unbeschränkten Steuerpflicht zur Verfügung
gestellten Geldkapitals anzusehen sind, ist im gegebenen Zusammenhang nicht
relevant.
21. November
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 10 DBA I (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Italien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 125/1985
- Art. 11 DBA I (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Italien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 125/1985
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- W 2440/3/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 16822
- Gültig
- 21.11.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF