Findok · EAS-Auskünfte
EAS 625
Veräußerung italienischer Gesellschaftsanteile
geltende FassungEAS-AuskunftI 39/47/1-IV/4/95vom 21.04.1995
Wortlaut laut Findok
Veräußert ein in Österreich ansässiger
österreichischer Staatsbürger einen Teil seiner Beteiligung an einer
italienischen GmbH, so muss dieser Vorgang gemäß Artikel 13 Abs. 3
DBA-Italien in Italien von der Besteuerung freigestellt werden; das
Besteuerungsrecht wird nach dieser Abkommensbestimmung Österreich
zugeteilt.
Ob Österreich dieses Besteuerungsrecht geltend machen
kann, hängt davon ab, ob die Beteiligung zu einem österreichischen
Betriebsvermögen zählt oder - falls nicht - ob die Beteiligung die 10%
Grenze nach § 31 EStG übersteigt. Der ermäßigte Steuersatz
nach § 37 Abs. 1 Z 3 EStG stünde nach dem geltenden Gesetzeswortlaut
nur dann zu, wenn die Beteiligungsveräußerung im Privatvermögen
stattfindet.
21. April
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 13 Abs. 3 DBA I (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Italien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 125/1985
SteuerfreistellungFreistellungBeteiligungsveräußerungVeräußerung von BeteiligungenVeräußerungsgewinnVeräußerungserlösVeräußerungsvorgangBeteiligung am BetriebsvermögenAnteilsveräußerung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- I 39/47/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 17190
- Gültig
- 21.04.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF