…dokumentieren. Es ist nicht erforderlich, eine formelle Optionserklärung gegenüber österreichischen Finanzämtern abzugeben. Allerdings ist zu beachten, dass im Fall des Bezuges steuerabzugspflichtiger Einkünfte aus Österreich die Option ebenfalls nur vom US-Abgabepflichtigen, nicht aber von dem zum Steuerabzug in Österreich Verpflichteten ausgeübt werden kann. Schließt…
…geschieht dies formell in der Weise, dass eine schweizerische Bank als bloße Durchlaufstelle zwischengeschaltet wird, dann liegt aus österreichischer Sicht ein Zinsenfluss aus dem Drittstaat unmittelbar an die österreichische Bank vor; und zwar auch dann, wenn der Kunde in dem dritten Staat infolge des Abschlusses…
Sind im internationalen Versandhandel in Österreich Außendienstmitarbeiter ohne formelle Abschlussvollmacht tätig, und ist es tatsächlich so, dass der österreichische Kunde nicht wirklich davon ausgehen kann, dass er mit Unterfertigung des Bestellscheines das Produkt bereits gekauft hat, insb. weil noch keine umfassende Einigung über "Preis…
…nbsp; Errichtet eine österreichische GesmbH in den USA ein Verkaufsbüro, so stellt dieses eine Betriebstätte des österreichischen Unternehmens in den USA dar. Der Umstand, dass die in diesen Räumlichkeiten tätigen Mitarbeiter über keine formelle Abschlussvollmacht verfügen, ist unerheblich (sie wäre nur dann von Bedeutung, wenn…
…Artikel 25 Abs. 3 des Doppelbesteuerungsabkommens bereit, in dieser Frage Kontakt mit der slowakischen Steuerverwaltung aufzunehmen, wenn ihm die vermutete EU-Widrigkeit der slowakischen Vorgangsweise durch ein universitäres Gutachten bestätigt würde. 15.7.2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Vorjahresverluste der Vertriebs-GmbH nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes auf die Gewinne der Produktionsbetriebstätte vorgetragen werden, soferne hierdurch keine Verlustdoppelverwertung im Verhältnis zu Deutschland eintritt. Dies wird - vorausgesetzt dass keine internationale Verlustdoppelverwertung eintritt - auch dann möglich sein, wenn die formelle Alleingesellschafterin der umzuwandelnden Vertriebs-GmbH eine…
…in dessen Verlauf erforderlichenfalls Reparaturarbeiten vorgenommen werden, wobei die formelle Endabnahme erst nach erfolgreichem Abschluss dieses Probebetriebes erfolgt, so wird nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen durch derartige nach tatsächlicher Fertigstellung gesetzte Aktivitäten keine Verlängerung der Bauausführung bewirkt, denn der Bau ist mit dem Abschluss…
…Österreich einer österreichischen Betriebstätte bedient. Ob der Leiter dieses österreichischen Büros Verkaufsvollmacht besitzt und ob er von den belieferten Großhändlern formelle Bestellungen entgegennimmt, ist jedenfalls im Geltungsbereich des DBA-Deutschland-1954 unerheblich. Aber auch im zeitlichen Geltungsbereich des DBA-2000 (ab 1. Jänner 2003) muss…
…in dessen Verlauf erforderlichenfalls Reparaturarbeiten vorgenommen werden, wobei die formelle Endabnahme erst nach erfolgreichem Abschluss dieses Probebetriebes erfolgt, so wird nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen durch derartige nach tatsächlicher Fertigstellung gesetzte Aktivitäten keine Verlängerung der Bauausführung bewirkt, denn der Bau ist mit dem Abschluss…
…kein formeller Dienstvertrag abgeschlossen sein sollte. Jede Entscheidung über die Auswirkungen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise in einem konkreten Besteuerungsfall setzt aber eine eingehende Auseinandersetzung mit dem maßgebenden Sachverhalt voraus, die nicht vom Bundesministerium für Finanzen vorgenommen werden kann. Fallen die Vorstandsbezüge unter Artikel 15 des DBA…
…1 des DBA-Deutschland (Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung) anzusehen. Sie sind daher in Österreich nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen. Der besondere Progressionsvorbehalt nach § 3 Abs. 2 EStG kommt hierbei nicht zur Anwendung. 16. Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…erbringt, und zwar formell auf Grund eines Werkvertrages, der aber nicht mit dem Kunden (dem österreichischen Großunternehmen), sondern mit seiner eigenen ungarischen GmbH abgeschlossen wird, wobei er zu 75% in den Räumen des Großunternehmens und zu 25% in seinem eigenen Büro in Österreich arbeitet, dann…
…1993 bis 1997 Verluste aus einer inländischen Kommanditbeteiligung erlitten, die mit seinem positiven Welteinkommen in diesen Jahren in Deutschland zwar nicht formell ausgeglichen wurden, die aber im Wege des negativen Progressionsvorbehaltes den gleichen Effekt bewirkt haben, dann würde eine Verlustverwertung auch in Österreich zu einer…
…einem österreichischen Unternehmen geliefert, jedoch im Umweg über ein in einer Steueroase gegründetes verbundenes Unternehmen des österreichischen Kunden fakturiert (d.h. es kauft formell das Steueroasen-Unternehmen in den Niederlanden ein und verkauft die Produkte an das nahe stehende österreichische Unternehmen weiter), dann ist die…
…Formell steht daher die Steuerbefreiung der österreichischen Muttergesellschaft auch dann zu, wenn diese die Beteiligung noch nicht zwei Jahre hält. Sollte allerdings die österreichische Kapitalgesellschaft die Beteiligung nur kurzfristig zwecks steuerfreier Vereinnahmung der deutschen Gewinnausschüttung erwerben, dann besteht Aufklärungsbedarf über die näheren Umstände des Falles…
…aus Anlass dieser Bau- und Montagetätigkeit formell die Errichtung einer polnischen Zweigniederlassung gerichtlich registriert wird. Solange die Räumlichkeiten, an deren Adresse diese Zweigniederlassung registriert ist, ausschließlich für Belange der Bau- und Montageführung genutzt werden, wird hierdurch keine eigenständige polnische Betriebstätte im Sinn des Doppelbesteuerungsabkommens begründet…
…der Anwendung des Art. 10 Abs. 3 DBA-Türkei nicht entgegen. Werden die Dividenden bereits nach türkischem innerstaatlichem Recht von einem Quellensteuerabzug freigestellt, so geht dadurch die DBA-Freistellung in Österreich nicht verloren. 24. November 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…ausgesprochen, wenn dies auf Grund eines international vereinbarten Gegenseitigkeitsverhältnisses erforderlich ist. Keine formell hergestellten Reziprozitätsverhältnisse, sondern tatsächliche Reziprozität wird nur dann als ausreichend angesehen, wenn es sich bei dem Zweitwohnsitzer um einen österreichischen Staatsbürger handelt und eine Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Österreich bereits erfolgt, oder…
…einer Vertragsänderung, auf Grund dessen die Tonträgerproduktion formell von der österreichischen Kapitalgesellschaft übernommen wird, der ausländische Künstler aber weiterhin sich um die Produktionsaufträge kümmert (nunmehr allerdings als bloßer Bevollmächtigter der österreichischen Kapitalgesellschaft), so kann im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht dazu Stellung genommen werden, ob…
…als Arbeitgeber im steuerlichen Sinn anzusehen ist. Denn im Fall einer Arbeitskräftegestellung steht auch bei Nichtvorliegen eines formellen Dienstvertrages zwischen dem Gestellungsnehmer (dem österreichischen Sportverein) und der gestellten Arbeitskraft (dem Teamspieler) der Annahme eines steuerlichen Dienstvertrages nichts entgegen (vgl. in diesem Sinn VwGH 27.10…