Findok · EAS-Auskünfte
EAS 74
Deutsches Arbeitslosengeld
geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/3-IV/4/92vom 16.01.1992
Wortlaut laut Findok
Arbeitslosengeld, das in Österreich ansässige
Grenzgänger von deutschen Arbeitsämtern beziehen, sind nach Auffassung
des Bundesministeriums für Finanzen (die allerdings mit der deutschen Seite
nicht formell abgestimmt worden ist) als Bezüge im Sinn des Artikels 10
Abs. 2 Z 1 des DBA-Deutschland (Bezüge aus der gesetzlichen
Sozialversicherung) anzusehen. Sie sind daher in Österreich nur für
Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen. Der besondere
Progressionsvorbehalt nach § 3 Abs. 2 EStG kommt hierbei nicht zur
Anwendung.
16.
Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 10 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 1482/3-IV/4/92
- Stammnummer
- 18449
- Gültig
- 16.01.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF