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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1547

Lizenz- und Kostenübernahmevertrag mit ausländischem Künstler

geltende FassungEAS-AuskunftE 12/19-IV/4/99vom 25.10.1999

Wortlaut laut Findok

Schließt eine österreichische Kapitalgesellschaft mit einem ausländischen Künstler einen Lizenzvertrag, in dem sie sich für die nächsten 10 Jahre die Verwertungsrechte an noch zu produzierenden Tonträgern des Künstlers sichert, und verpflichtet sie sich als Entgelt neben der Lizenzgebühr auch noch den (im Auftrag des Künstlers produzierenden) Studios Produktionskosten zu erstatten, dann sind beide Entgeltkomponenten (Lizenzgebühr und Produktionskostenersatz) in die Berechnungsgrundlage für den nach § 99 EStG vorzunehmenden Steuerabzug einzubeziehen. Denn für den Steuerabzug ist belanglos, ob Entgeltteile direkt dem Künstler oder in seinem Auftrag an Dritte ausgezahlt werden (EAS 1144). In EAS 1144 wird allerdings auch aufgezeigt, dass im Rahmen einer Antragsveranlagung nach § 102 EStG eine Entlastung von den Produktionskosten erwirkt werden kann. Kommt es in einem derartigen Fall im Laufe der Produktion zu einer Vertragsänderung, auf Grund dessen die Tonträgerproduktion formell von der österreichischen Kapitalgesellschaft übernommen wird, der ausländische Künstler aber weiterhin sich um die Produktionsaufträge kümmert (nunmehr allerdings als bloßer Bevollmächtigter der österreichischen Kapitalgesellschaft), so kann im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht dazu Stellung genommen werden, ob sich hiedurch tatsächlich der nach § 99 EStG vorzunehmende Steuerabzug um den Betrag des Produktionskosteneratzes vermindert. Denn dies hängt davon ab, ob auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Leistungen des Tonträgerproduzenten nicht mehr dem ausländischen Künstler gegenüber, sondern der inländischen Kapitalgesellschaft gegenüber erbracht werden. Umsatzsteuerliche und einkommensteuerliche Betrachtungsweise in Bezug auf die Partner dieses Leistungsaustausches (entgeltliche Tonträgererzeugung) müssen in dieser Hinsicht übereinstimmen. 25. Oktober 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Produktionskostenersatzwirtschaftliche Betrachtungsweise

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
E 12/19-IV/4/99
Stammnummer
2800
Gültig
25.10.1999 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF