Findok · EAS-Auskünfte
EAS 229
Internationale Kreditvergabe über schweizerische Banken
geltende FassungEAS-AuskunftB 3307/3/1-IV/4/93vom 01.02.1993
Wortlaut laut Findok
Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen
gilt die wirtschaftliche Betrachtungsweise (§§ 21 ff BAO) nicht nur
für nationale sondern auch für internationale Sachverhalte. Soll daher
einem Kunden in einem Drittstaat von einer österreichischen Bank ein Kredit
eingeräumt werden, und geschieht dies formell in der Weise, dass eine
schweizerische Bank als bloße Durchlaufstelle zwischengeschaltet wird,
dann liegt aus österreichischer Sicht ein Zinsenfluss aus dem Drittstaat
unmittelbar an die österreichische Bank vor; und zwar auch dann, wenn der
Kunde in dem dritten Staat infolge des Abschlusses eines Kreditvertrages mit der
schweizerischen Bank diese als den Kreditgeber ansehen sollte.
Unter diesen Gegebenheiten ist das
österreichisch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen auf den
Zinsenzufluss aus dem dritten Staat nicht anwendbar; und zwar auch dann nicht,
wenn seitens der schweizerischen Steuerverwaltung auf den (bloß formell)
aus der Schweiz nach Österreich fließenden Zinsen eine 35%ige
Quellensteuer einbehalten werden sollte.
Beim Aufbau solcher Wirtschaftsbeziehungen wird stets
mitzubedenken sein, dass Vorgänge dieser Art, d.h. Vorgänge, bei denen
die formelle Vertragsgestaltung vom wirtschaftlich gewünschten Ergebnis
abweicht, im internationalen Verhältnis besonders problembehaftet sind.
Denn internationale Konfliktsituationen sind geradezu vorprogrammiert, wenn
nicht alle beteiligten Steuerverwaltungen das gleiche Betrachtungskonzept
anwenden und nicht ein und denselben Sachverhalt ihrer Besteuerung
zugrundelegen.
1. Februar
1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 21 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 3307/3/1-IV/4/93
- Stammnummer
- 18201
- Gültig
- 01.02.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF