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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 80

Errichtung einer US-Verkaufsniederlassung

geltende FassungEAS-AuskunftS 1491/1/1-IV/4/92vom 23.01.1992

Wortlaut laut Findok

  Errichtet eine österreichische GesmbH in den USA ein Verkaufsbüro, so stellt dieses eine Betriebstätte des österreichischen Unternehmens in den USA dar. Der Umstand, dass die in diesen Räumlichkeiten tätigen Mitarbeiter über keine formelle Abschlussvollmacht verfügen, ist unerheblich (sie wäre nur dann von Bedeutung, wenn dem österreichischen Unternehmen in den USA keine örtlichen Einrichtungen zur Verfügung stünden). Entsendet das österreichische Unternehmen Dienstnehmer in diese US-Verkaufsniederlassung und unterhalten diese Dienstnehmer in dieser Zeit in Österreich weder einen steuerlichen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt, so sind die von dem österreichischen Arbeitgeber gezahlten Gehälter auf Grund des DBA-USA in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Diese Wirkung wird dem DBA gemäß dem im Einvernehmen mit den USA ausgearbeiteten Durchführungserlass (AÖFV. Nr. 61/1961; Abschn. 24 Abs. 1) auch dann zugemessen, wenn infolge einer inländischen Verwertung der in den USA ausgeübten Tätigkeit gemäß § 98 Z 4 EStG beschränkte Steuerpflicht in Österreich eintreten sollte. 23. Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Vollmachtfeste Einrichtungenbetriebstättenbegründende RäumlichkeitenAuslandsbetriebstättefeste örtliche EinrichtungAuslandsentsendungArbeitskräfteentsendungFreistellungSteuerfreistellung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
S 1491/1/1-IV/4/92
Stammnummer
18408
Gültig
23.01.1992 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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