…sich in dem etwa 30 km entfernten Buchs befindet, an einen 370 km entfernten Wohnort in Deutschland, so ist ernstlich zweifelhaft, ob angesichts der Beibehaltung des schweizerischen Arbeitsortes eine Verlegung des Mittelpunktes der Lebensinteressen von Österreich nach Deutschland angenommen werden kann; und zwar selbst dann…
…Burgenland geborene Österreicherin die US-Staatsbürgerschaft erworben und bis 1993 in den USA gelebt und ist sie 7 Monate vor ihrem Tod in einem österreichischen Krankenhaus in das Haus ihrer österreichischen Nichte übersiedelt, dann erscheint angesichts des Umstandes der Beibehaltung ihrer US-Wohnung ernstlich zweifelhaft…
…Aufgabe des inländischen steuerlichen Wohnsitzes nachzuweisen, müsste mit dem zuständigen Finanzamt besprochen werden. Denn es könnte unter Umständen nötig sein nachzuforschen, wie ernst gemeint sich eine als Wohnungsaufgabe bezeichnete Gestaltung darstellt. Es wird im Fall einer Wohnungsvermietung zu klären sein, wer der Mieter ist (Angehörige…
…Grundstück hypothekarisch sichergestellt wird, dann unterliegen die hiefür gezahlten Zinsen bereits vor der grundbücherlichen Einverleibung des vereinbarten Pfandrechtes der österreichischen Besteuerung. Dies setzt aber voraus, dass die hypothekarische Sicherstellung zwischen den Vertragspartnern ernst gemeint ist; ein Indiz dafür ist der Umstand, dass eine Verbücherung ohne…
…in der Verordnung genannten 5-Jahresfrist geplant ist und dass in dieser Zeit beispielsweise durch Nutzung der britischen Besteuerung auf Remittance-Basis größere Einkünftezuflüsse unbesteuert bleiben sollen, dann erschiene ernstlich zweifelhaft, ob tatsächlich von einer Verlegung des Mittelpunktes der Lebensinteressen gesprochen werden kann. Polizeiliche Abmeldung…
…10a". Diese Beurteilung, wonach Liquidationserlöse nicht der Zuteilungsregel für Dividenden, sondern jener für Veräußerungsgewinne zu unterstellen sind, wird nach dem im Entwurf vorliegenden Einführungsschreiben zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen auch weiterhin gelten. Es erscheint allerdings ernstlich zweifelhaft, dass eine deutsche GmbH, die in ihrem letzten, vor der…
…Nach Maßgabe der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 könnte Umsatzsteuerfreiheit in Anspruch genommen werden. Es muss ernstlich bezweifelt werden, dass der britischen Gesellschaft angesichts der gewählten zivilrechtlichen Gestaltung (Erwerb der Mietrechte an einer inländischen Liegenschaft mit anschließender Untervermietung) die Rechtsposition eines bloßen Treuhänders der inländischen…
…Kommunikationskosten, Telefonkosten, Übersetzungskosten) trägt, ist die Fremdverhaltenskonformität einer solchen Vorgangsweise ernstlich in Zweifel zu ziehen. Sollten die Verluste in der Vertriebstochtergesellschaft ein derart dauerhaftes und gravierendes Ausmaß erreichen, dass hiedurch der Beteiligungswert an der Tochtergesellschaft geschmälert wird, ist nach Maßgabe der inländischen Abgabenvorschriften eine Verlustverwertung…
…für Finanzen eine entsprechende mittel- oder langfristige Bindung des Investors voraus. Ist diese infolge einer jederzeit ausübbaren Kündigungsoption nicht gegeben, fehlt es an der erforderlichen Dauerwidmung des Kapitals. Es bestehen daher ernstliche Zweifel daran, dass eine als Anleihe mit fünfjähriger Laufzeit titulierte Schuldverschreibung von Artikel…
…so wird durch das DBA-USA die Kommunalsteuerpflicht für die in der Einrichtung tätigen Arbeitnehmer nicht beseitigt. Die Kommunalsteuer fällt nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-USA. Vorsorglich sind allerdings ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Sachverhaltsbeurteilung anzumelden, derzufolge eine Geschäftseinrichtung eines US-Unternehmens…
…Model entfallende Honorar", also offenbar nur einen Teil des an die Filmproduktionsfirma fakturierten Betrages, an das Model weiterleitet, dann ist ernstlich fraglich, ob der Modelagentur tatsächlich nur die Position eines Vermittlers zukommt. Denn wenn die Modelagentur der Filmproduktionsfirma nicht ausreichend klarlegt, dass nicht die Agentur…
…es sachgerecht, wenn dem Fremdverhaltensgrundsatz entsprechend (zumindest) der weiterlaufende Gehaltsaufwand des österreichischen Unternehmens an die deutsche Muttergesellschaft weiterbelastet wird. Es muss allerdings ernstlich bezweifelt werden, dass in derartigen Fällen entgegen der gewählten zivilrechtlichen Gestaltung die deutsche Muttergesellschaft als "wirtschaftlicher Arbeitgeber" angesehen werden kann, mit der…
…diese Bestimmung käme nur dann zum Zug, wenn es um die Besteuerung von im Abkommen nicht besonders geregelten Einkünften geht. Es kann aber nicht ernstlich behauptet werden, die Unterhändler eines DBA hätten für Unternehmensgewinne einer Kapitalgesellschaft keine Abkommensregelung getroffen. 11. August 1997 Für den Bundesminister…
…Steuerfreistellung könnte auch für den Fall anerkannt werden, dass Forderungen nur zum Teil durch griechische Immobilien abgesichert werden. Daher dürfte es bei ernstgemeinten hypothekarischen Forderungsabsicherungen gar nicht dazu kommen, dass der österreichische Kapitalanleger nach Beendigung seiner Kapitalanlage einen Veräußerungsverlust erleidet, sodass im Regelfall der Frage…
…deren Betriebsgegenstand die gewerbliche Parkraumvermietung ist, dann muß nach inländischem Recht beurteilt werden, in welchem Umfang Vermögen des Österreichers der Betriebstätte der deutschen Personengesellschaft zuzurechnen ist. Nach inländischem Recht ist allerdings ernstlich zweifelhaft, ob die Einkünfte einer ausländischen Personengesellschaft nach § 5 EStG zu ermitteln sind…
…der Schweiz weder ein Büro besitzen noch eigenes Personal beschäftigen und folglich in der Schweiz keine gewerblichen oder finanziellen Transaktionen vornehmen (Worldwide Corporate Tax Guide, Ernst & Young). Auch der Verwaltungsgerichtshof hat bestätigend judiziert, dass derartige bloße Briefkastengesellschaften keine Leistungen erbringen können (VwGH 22.3.1995…
…dass eine Schätzung der Einkünfte mit 25% der Bruttoeinnahmen erforderlich sei, ist jedenfalls nicht erkennbar. Denn - sieht man von Deutschland ab - kann bei keinem der betroffenen Länder ernstlich eine Steuerfreistellungsverpflichtung in Österreich aus den Doppelbesteuerungsabkommen abgeleitet werden. Es ist auch unwahrscheinlich, dass in den USA…
…veranlassen, die bei unmittelbarer Kreditgewährung nicht erzielbar wäre. Vieles deutet sonach darauf hin, dass eine international als "Treaty-shopping" bezeichnete Konstruktion geplant ist, wobei ernstliche Zweifel bestehen, dass diese in wirtschaftlicher Betrachtungsweise (§ 21ff BAO) steuerliche Anerkennung finden kann. Unter den gegebenen Umständen erübrigt es sich…
…die unselbständig ausgeübte Inlandstätigkeit unterliegen gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-Großbritannien der inländischen Lohnabzugsbesteuerung. Tritt bei den Festspielveranstaltungen ein bulgarischer Chor auf, so ist derzeit ernstlich zweifelhaft, ob auf der Grundlage des DBA-Bulgarien Steuerfreiheit in Anspruch genommen werden kann. Dies vor allem deshalb…
…Auszahlung im Auftrag des Vertragspartners (der französischen Institution) erfolgt. (Erfolgt diese unmittelbare Auszahlung nicht im Auftrag der französischen Institution, dann müsste ernstlich in Frage gestellt werden, ob die der EAS-Antwort zugrunde liegende Voraussetzung, dass vertragliche Beziehungen nur zu der französischen Institution aufgebaut worden sind…