Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1128
Wohnsitzverlegung kurz vor Lebensende
geltende FassungEAS-AuskunftG 246/1-IV/4/97vom 11.08.1997
Wortlaut laut Findok
Hat eine 1903 im Burgenland geborene
Österreicherin die US-Staatsbürgerschaft erworben und bis 1993 in den
USA gelebt und ist sie 7 Monate vor ihrem Tod in einem österreichischen
Krankenhaus in das Haus ihrer österreichischen Nichte übersiedelt,
dann erscheint angesichts des Umstandes der Beibehaltung ihrer US-Wohnung
ernstlich zweifelhaft, dass in diesem Fall eine Verlegung des
Lebensmittelpunktes im Sinn von Artikel 4 Abs. 2 lit. a des
österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete
der Erbschaftsbesteuerung, BGBl. Nr. 269/1983, nach Österreich
stattgefunden hat. Diesbezügliche Sachverhaltsbeurteilungen können
aber nicht im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden;
Sachverhaltsfestellungen dieser Art müssen dem zuständigen
österreichischen Finanzamt vorbehalten bleiben.
Hat keine Verlagerung des Lebensmittelpunktes nach
Österreich stattgefunden, und erhalten die beiden in Österreich
lebenden Erben lediglich Anteile an der US-Wohnung sowie Teile des
Wertpapiervermögens, dann stehen Artikel 5 (unbewegliches Vermögen)
und Artikel 7 (nicht ausdrücklich erwähntes Vermögen) des
Abkommens einer inländischen Besteuerung entgegen.
Aber selbst wenn sich aus dem DBA-USA für die
österreichischen Erben eine vollständige Erbschaftssteuerbefreiung
ergibt, besteht dessen ungeachtet die Verpflichtung, den Erwerb von Todes wegen
beim zuständigen Finanzamt auf den vorgesehenen Erklärungsvordrucken
anzumelden.
11. August
1997
Für den Bundesminister:
Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit
der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA USA (Erb, Sch), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Nachlaß-, Erbschafts- u. Schenkungssteuern), BGBl. Nr. 269/1983
WohnsitzverlegungWohnsitzwechselZweitwohnsitzinländische WohnungWertpapiervermögenLiegenschaftsvermögenBesteuerungsanspruchSteuerbefreiung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- G 246/1-IV/4/97
- Stammnummer
- 14195
- Gültig
- 11.08.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF