Findok · EAS-Auskünfte
EAS 161
Konzerninterne Untervermietung eines inländischen Gebäudes durch eine britische Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftS 236/55/1-IV/4/92vom 22.09.1992
Wortlaut laut Findok
Eine englische Kapitalgesellschaft, die
in Österreich ein Gebäude anmietet und dieses einer in Österreich
neu gegründeten verbundenen GesmbH zur Verfügung stellt,
begründet hiedurch keine inländische Betriebstätte, unterliegt
aber mit den (nach dem Fremdverhaltensgrundsatz) anzusetzenden
Benutzungsentgelten gemäß Artikel 6 DBA-Großbritannien der
inländischen Körperschaftsteuerpflicht; ferner ist sie beschränkt
vermögensteuerpflichtig. Nach Maßgabe der Verordnung BGBl. Nr.
800/1974 könnte Umsatzsteuerfreiheit in Anspruch genommen
werden.
Es muss ernstlich bezweifelt werden, dass der britischen
Gesellschaft angesichts der gewählten zivilrechtlichen Gestaltung (Erwerb
der Mietrechte an einer inländischen Liegenschaft mit anschließender
Untervermietung) die Rechtsposition eines bloßen Treuhänders der
inländischen GesmbH zugemessen werden kann; dies vor allem deshalb, weil
der behauptete Treugeber (die inländische GesmbH) bei Abschluss des
Mietvertrages mit dem österreichischen Hauseigentümer rechtlich noch
nicht existent war. Die Entscheidung in dieser Frage erfordert jedenfalls
weitere Sachverhaltsermittlungen, die nicht vom Bundesministerium für
Finanzen vorgenommen werden können.
Entsendet die britische Kapitalgesellschaft einen ihrer
Arbeitnehmer nach Österreich, damit dieser für die
österreichische Kapitalgesellschaft (in Österreich und in Ungarn)
tätig wird, erbringt die britische Kapitalgesellschaft dergestalt eine
Dienstleistung an die österreichische GesmbH, die dem
Fremdverhaltensgrundsatz entsprechend abzugelten ist. Allerdings wird der
Umstand, dass in dem erwähnten Gebäude dem Arbeitnehmer der britischen
Firma ein Büroraum zur Verfügung gestellt wird, dazu führen, dass
die britische Gesellschaft damit eine inländische Betriebstätte zur
Erbringung ihrer konzerninternen Dienstleistung begründet, mit der Folge,
dass sie mit den im Verrechnungspreisweg erzielten Einkünften der
inländischen Körperschafts- und Gewerbebesteuerung unterliegt. Auch in
dieser Hinsicht sind - nicht vom BM für Finanzen vorzunehmende -
Sachverhaltswürdigungen erforderlich, da möglicherweise in
wirtschaftlicher Betrachtungsweise - auch ohne Vorliegen eines formellen
Dienstvertrages zur österreichischen GesmbH - ein steuerliches
Dienstverhältnis zur inländischen GesmbH anzunehmen ist.
22.
September 1992 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 6 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
verbundene UnternehmenKonzerngesellschaftInlandsbetriebstätteFremdüblichkeitFremdverhaltenskonformitätTreuhandfunktionAuslandsentsendungArbeitskräfteentsendungVerrechnungspreiseDienstvertragwirtschaftliche Betrachtungsweise
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- S 236/55/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18410
- Gültig
- 22.09.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF