Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1173
Griechische Hypothekarzinsen
geltende FassungEAS-Auskunft04 2162/1-IV/4/97vom 01.12.1997
Wortlaut laut Findok
Es ist wohl richtig, dass gemäß Artikel 6 Abs. 3
iVm Artikel 23 Abs. 1 DBA-Griechenland griechische Hypothekarzinsen jeder Art
aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter
Progressionsvorbehalt) auszuscheiden sind. Doch tritt diese Rechtsfolge nur ein,
wenn
eine
unmittelbare Besicherung zugunsten des österreichischen Gläubigers
vorgenommen wurde und
die
zugrundeliegende Forderung insgesamt durch das griechische Grundstück auch
tatsächlich abgesichert ist.
Dem
österreichischen Gläubiger muss daher ein durchsetzbarer
Rechtsanspruch auf subsidiäre Befriedigung seiner Ansprüche durch
Verwertung einer griechischen Liegenschaft eingeräumt sein (EAS 640). Eine
bloß mittelbare Besicherung, wie im Fall von Pfandbriefen und ähnlich
konzipierten Anleihen, erfüllt diese Voraussetzung daher nicht (EAS 11
betreffend die ehemals vergleichbare Bestimmung im
DBA-Deutschland).
Keine Steuerfreistellung könnte auch für den Fall
anerkannt werden, dass Forderungen nur zum Teil durch griechische Immobilien
abgesichert werden. Daher dürfte es bei ernstgemeinten hypothekarischen
Forderungsabsicherungen gar nicht dazu kommen, dass der österreichische
Kapitalanleger nach Beendigung seiner Kapitalanlage einen
Veräußerungsverlust erleidet, sodass im Regelfall der Frage, ob bei
einer steuerfreien Kapitalanlage in Griechenland außerdem ein
Veräußerungsverlust zu einer zusätzlichen Minderung der
inländischen Besteuerungsgrundlage führen kann, nicht weiter
nachzugehen sein wird.
01. Dezember
1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 6 Abs. 3 DBA GR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Griechenland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 39/1972
- Art. 23 Abs. 1 DBA GR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Griechenland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 39/1972
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 2162/1-IV/4/97
- Stammnummer
- 13977
- Gültig
- 01.12.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF