Findok · EAS-Auskünfte
EAS 371
Drittstaatsdoppelwohnsitz eines Grenzgängers
geltende FassungEAS-AuskunftV 1218/1/1-IV/4/93vom 10.01.1994
Wortlaut laut Findok
Übersiedelt die Familie eines in
Vorarlberg wohnhaften Grenzgängers, dessen schweizerischer Arbeitsort sich
in dem etwa 30 km entfernten Buchs befindet, an einen 370 km entfernten Wohnort
in Deutschland, so ist ernstlich zweifelhaft, ob angesichts der Beibehaltung des
schweizerischen Arbeitsortes eine Verlegung des Mittelpunktes der
Lebensinteressen von Österreich nach Deutschland angenommen werden kann;
und zwar selbst dann, wenn die Wochenenden bei der Familie in Deutschland
verbracht werden. Die Frage kann nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens durch das
Bundesministerium für Finanzen geklärt werden, da hiezu weitere
Sachverhaltsermittlungen erforderlich sind, die aber nicht auf ministerieller
Ebene vorzunehmen sind (z.B. Vergleich von Umfang und Intensität der
persönlichen Bindungen des Grenzgängers und seiner Gattin zu
Deutschland und zu Österreich; gehören in Ausbildung stehende Kinder
zum Haushalt; werden weitere Einkünfte in Österreich oder Deutschland
erzielt; Verteilung des Vermögens auf die beiden Staaten; Ausstattung des
deutschen Wohnsitzes im Vergleich zum österreichischen; Vergleich des
Ausgabenvolumens in Deutschland und in Österreich usw.). Sollte seitens des
Grenzgängers die Auffassung vertreten werden, dass sich der Wohnsitz im
Sinn von Art. 16 DBA-Deutschland nach Deutschland verlagert hat, müsste die
Frage im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens, das
gemäß Artikel 19 DBA-Deutschland in Deutschland einzuleiten
wäre, geklärt werden.
10.
Jänner 1994 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 16 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- Art. 19 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
LebensmittelpunktMittelpunkt der LebensinteressenWohnsitzwechselWohnsitzverlegungWohnsitzaufgabeVerlegung des Lebensmittelpunktes
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- V 1218/1/1-IV/4/93
- Stammnummer
- 18026
- Gültig
- 10.01.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF