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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 371

Drittstaatsdoppelwohnsitz eines Grenzgängers

geltende FassungEAS-AuskunftV 1218/1/1-IV/4/93vom 10.01.1994

Wortlaut laut Findok

Übersiedelt die Familie eines in Vorarlberg wohnhaften Grenzgängers, dessen schweizerischer Arbeitsort sich in dem etwa 30 km entfernten Buchs befindet, an einen 370 km entfernten Wohnort in Deutschland, so ist ernstlich zweifelhaft, ob angesichts der Beibehaltung des schweizerischen Arbeitsortes eine Verlegung des Mittelpunktes der Lebensinteressen von Österreich nach Deutschland angenommen werden kann; und zwar selbst dann, wenn die Wochenenden bei der Familie in Deutschland verbracht werden. Die Frage kann nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens durch das Bundesministerium für Finanzen geklärt werden, da hiezu weitere Sachverhaltsermittlungen erforderlich sind, die aber nicht auf ministerieller Ebene vorzunehmen sind (z.B. Vergleich von Umfang und Intensität der persönlichen Bindungen des Grenzgängers und seiner Gattin zu Deutschland und zu Österreich; gehören in Ausbildung stehende Kinder zum Haushalt; werden weitere Einkünfte in Österreich oder Deutschland erzielt; Verteilung des Vermögens auf die beiden Staaten; Ausstattung des deutschen Wohnsitzes im Vergleich zum österreichischen; Vergleich des Ausgabenvolumens in Deutschland und in Österreich usw.). Sollte seitens des Grenzgängers die Auffassung vertreten werden, dass sich der Wohnsitz im Sinn von Art. 16 DBA-Deutschland nach Deutschland verlagert hat, müsste die Frage im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens, das gemäß Artikel 19 DBA-Deutschland in Deutschland einzuleiten wäre, geklärt werden. 10. Jänner 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

LebensmittelpunktMittelpunkt der LebensinteressenWohnsitzwechselWohnsitzverlegungWohnsitzaufgabeVerlegung des Lebensmittelpunktes

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
V 1218/1/1-IV/4/93
Stammnummer
18026
Gültig
10.01.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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