…ua. erwähnte 10 Immobilien-Untergrenze) errichtet ist. Sind deutsche Immobilienfonds-KGs demzufolge als ausländischer Immobilien-Investmentfonds anzusprechen, dann werden die aus österreichischen Immobilien erzielten Gewinne (Bewirtschafts-, Aufwertungs-, Wertpapier- und Liquiditätsgewinne - siehe § 14 ImmoInvFG) im Wege einer Quasi-Transparenzmethode in den Händen der deutschen Anleger besteuert…
Betreibt eine deutsche Kapitalanlagegesellschaft einen offenen deutschen Immobilienfonds und erwirbt diese Kapitalgesellschaft zum Zweck der ertragbringenden Verwertung inländische Grundstücke, so bedarf die Frage, wem die inländischen Erträgnisse steuerlich zuzurechnen sind (der deutschen Kapitalanlagegesellschaft oder den Anlegern) einer in Deutschland und in Österreich aufeinander abgestimmten Beurteilung…
…werten; sie unterliegen gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland der österreichischen Köperschaftsbesteuerung. Diese für den Geltungsbereich der österreichischen Steuerrechtsordnung maßgebende Beurteilung entspricht dem Ergebnis österreichisch-deutscher Verständigungsgespräche vom 7. Oktober 1994 über die Behandlung der offenen deutschen Immobilienfonds. 22. November 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…folglich in Österreich der Besteuerung, wobei eine allfällige deutsche Kapitalertragsteuer (die nach deutschem Recht die aus dem deutschen Liegenschaftsbesitz stammenden Fondsausschüttungen belastet) mit maximal 15% in Österreich anzurechnen ist. Werden die Anteilscheine an dem deutschen Immobilienfondsvermögen von österreichischen Kapitalgesellschaften gehalten, kann weder auf Grund des…
…folglich in Österreich der Besteuerung, wobei eine allfällige deutsche Kapitalertragsteuer (die nach deutschem Recht die aus dem deutschen Liegenschaftsbesitz stammenden Fondsausschüttungen belastet) mit maximal 15% in Österreich anzurechnen ist. Werden die Anteilscheine an dem deutschen Immobilienfondsvermögen von österreichischen Kapitalgesellschaften gehalten, kann weder auf Grund des…
…25-prozentigen Abzugssteuer verzichtet worden ist. Dieser Verzicht wird von der ab 2005 wirksam werdenden Herabsetzung des Schwellenwertes auf 2.000,00 Euro nicht berührt. Überschreiten die Inlandseinkünfte der deutschen Anleger (inklusive der Immobilienfondserträgnisse) den genannten Schwellenwert, besteht Veranlagungspflicht. 13. Dezember 2004 Für den Bundesminister…
…ein, als deren Gesellschafter eine deutsche Immobilienfonds-KG mit deutsche Anlegern auftritt, dann sind nach EStR 2000 Rz 111 die aus dem Fruchtgenussrecht zufließenden Einkünfte den Fruchtgenussberechtigten zuzurechnen. Auf der Grundlage des bei Personengesellschaften anzuwendenden Transparenzprinzips sind dies die Investoren der deutschen Immobilienfonds-KG. Diese…
…müssten deutsche Kapitalanlagegesellschaften an sich als abkommensberechtigt angesehen werden. Allerdings haben sich diese Verständigungsvereinbarungen auf deutsche Immobilienfonds bezogen, wobei bei diesen Fonds die Situation aber insofern anders gelagert ist, als die Besteuerung der inländischen Immobilienerträge durch das Doppelbesteuerungsabkommen nicht geschmälert wird. Im Fall von deutschen…
…einer zwischengeschalteten inländischen Grundstücksgesellschaft, dann unterliegen die deutschen Anleger mit den erzielten Erträgen in gleicher Weise der österreichischen beschränkten Steuerpflicht wie im Fall von Grundstücksdirektinvestitionen. Diese Gleichbehandlung gründet sich auf § 14 ImmoInvFG; darnach sind Gewinne einer zwischengeschalteten Grundstücksgesellschaft dem Immobilienfonds zuzurechnen. Diese Zurechnungsvorschrift ist zwar…
…Körperschaftsbesteuerung. Diese für den Geltungsbereich der österreichischen Steuerrechtsordnung maßgebende Beurteilung entspricht dem Ergebnis österreichisch-deutscher Verständigungsgespräche vom 7. Oktober 1994 über die Behandlung der offenen deutschen Immobilienfonds (EAS 530). Nehmen die deutschen Kapitalanlagegesellschaften die ihnen durch die Änderung des deutschen Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften mit dBGBl…
…wird von Immobilienfonds treuhändig für die Anteilsinhaber gehalten (InvFR 2008 Rz 5), wobei diese steuerliche Betrachtung gemäß § 42 ImmoInvFG auch für ausländische Fonds gilt. Wirtschaftlicher Eigentümer der inländischen Immobilie ist daher nicht der ausländische Immobilienfonds, sondern sind dessen Anteilscheininhaber. Hält daher ein deutscher Immobilieninvestmentfonds iSv…
Investiert ein österreichischer Immobilieninvestmentfonds mit österreichischen Anlegern in eine deutsche Immobilie, dann gelangt § 40 Abs. 1 ImmoInvFG zur Anwendung. Diese Bestimmung sieht vor, dass Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne von Immobilien eines in- oder ausländischen Immobilienfonds von der Steuerpflicht dann ausgenommen sind, wenn die Immobilien in einem…
…2 ImmoInvFG als steuerlich transparent gewertet. Diese Betrachtung kann auch bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen nicht aufgegeben werden (EAS 2409). Fällt daher eine deutsche Investment-GmbH unter den Begriff des "Immobilienfonds", bilden die Immobilienerträge (ermittelt nach den Vorschriften des Immobilien-Investmentfondsgesetzes) bei den privaten österreichischen…
…Diese für den Geltungsbereich der österreichischen Steuerrechtsordnung maßgebende Beurteilung entspricht dem Ergebnis österreichisch-deutscher Verständigungsgespräche vom 7. Oktober 1994 über die Behandlung der offenen deutschen Immobilienfonds (EAS 530). Bei Ermittlung der in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte sind alle damit im wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Aufwendungen nach Maßgabe…
…spricht dafür, dass kein Forderungsrecht begründet worden ist. Für diese Einordnung spricht auch die im deutschen Recht vorgesehene Behandlung der Gewinnverteilung als Dividendenausschüttung. Werden die Anteilscheine an dem deutschen Immobilienfondsvermögen von inländischen Kapitalgesellschaften gehalten, kann weder auf Grund des § 10 KStG noch auf Grund des…
…nur von untergeordneter Bedeutung, da das Besteuerungsrecht an den Erträgnissen der vom Fonds erworbenen Auslandsimmobilien im Allgemeinen nach Artikel 6 der DBA dem Lagestaat der Grundstücke überlassen wird. Hat daher eine österreichische Kapitalanlagegesellschaft einen offenen Immobilienfonds aufgelegt, der in deutschen Immobilien investiert, steht das Besteuerungsrecht…
…deutschen Liegenschaften besteht; die Doppelbesteuerung wird hierbei im Rahmen des Art. 10 des Abkommens nicht durch Steuerfreistellung, sondern im Anrechnungsweg beseitigt. In diesem Zusammenhang verdient aber noch Folgendes Beachtung: § 40 Abs. 1 ImmoInvFG bestimmt, dass Bewirtschafts- und Aufwertungsgewinne von Immobilien eines in- oder ausländischen Immobilienfonds…
Anläßlich österreichisch-deutscher Verständigungsgespräche am 7.10.1994 wurde bei der steuerlichen Beurteilung von Einkünfteerzielungen im Rahmen von deutschen Immobilienfonds u.a. festgehalten, daß die in Form von Wertpapieren ausgestellten Anteilsscheine am Immobilienvermögen der deutschen Kapitalanlagegesellschaften keine Gesellschaftsrechte an diesen verbriefen. Es spricht daher vieles…
…bestimmt, dass Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne von Immobilien eines in- oder ausländischen Immobilienfonds von der Steuerpflicht dann ausgenommen sind, wenn die Immobilien in einem Land gelegen sind, mit dem auf Grund eines DBA "die Einkünfte dieser Immobilien" von der Besteuerung ausgenommen sind. Bei deutschen Immobilienfonds, die…
Werden von einer österreichischen KG Anteile an offenen deutschen KGs erworben, die als Immobilienfonds und Mobilienfonds ausgestaltet sind, und wird die Anteilsanschaffung zu 1/3 aus Einlagen der österreichischen Kommanditisten und zu 2/3 aus Bankdarlehen finanziert, dann ist/sind die in Deutschland lukrierten Einkünfte…