Findok · EAS-Auskünfte
EAS 450
Offene deutsche Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskunftE 366/67/1-IV/4/94vom 10.06.1994
Wortlaut laut Findok
Betreibt eine deutsche
Kapitalanlagegesellschaft einen offenen deutschen Immobilienfonds und erwirbt
diese Kapitalgesellschaft zum Zweck der ertragbringenden Verwertung
inländische Grundstücke, so bedarf die Frage, wem die
inländischen Erträgnisse steuerlich zuzurechnen sind (der deutschen
Kapitalanlagegesellschaft oder den Anlegern) einer in Deutschland und in
Österreich aufeinander abgestimmten Beurteilung. Das Bundesministerium
für Finanzen wäre bereit, in dieser Frage ein
Verständigungsverfahren mit Deutschland einzuleiten, falls dies von Ihnen
gewünscht wird.
10. Juni
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
ImmobilienfondsZurechnungsteuerliche ZurechnungZurechnung von EinkünftenImmobilienerträgnisseImmobilieneinkünfte
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 366/67/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17681
- Gültig
- 10.06.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF